Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Ansprechstelle für psychische Gewaltopfer & Rechtsbeugung
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C, 8020 Graz, 0699.190 36 155
Zustellungsberechtigte der Bürgerinitiative Besorgte Bürger Österreichs
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Sehr geehrter Präsident des Oberlandesgerichtes Wien!
Sehr geehrter Herr Dr. Jelinek!
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Dr. Fink-Hopf!
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Dr. Waltraud Berger!
Wir möchten Sie - als zuständiges Disziplinargericht für Richter des Oberlandesgerichtes Graz - darüber informieren, dass seitens der Richterin Mag. Ulrike Ruß ein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Dr. Dagmar Zidek gestellt wurde - mit unrichtig gestellten Forderungen
Der Richterin scheinen entweder wesentliche Fakten entgangen zu sein oder der Antrag wurde in Kenntnis der Fakten getätigt, was einem
Amtsmissbrauch gleichkäme:
- Für die im Antrag geforderten Summen aus den genannten Gerichtsverfahren gab es Versicherungsdeckung, was im Akt vorlag.
- Die im zweiten Verfahren von der Stadt-Graz/GBG geforderte Summe wird erst schlagend, wenn es ein letztinstanzliches gültiges Urteil gibt. Dieses liegt wohl noch in
weiter Ferne,da gerade (zum 2. Mal) Einspruch gegen ein erstinstanzliches Urteil eingebracht wird und erst dann wird man wissen, wer wem was zu bezahlen hat.
Alles andere ist Spekulation und wäre ein Vorgriff auf das laufende Verfahren.
Wir ersuchen daher um umgehende Prüfung dieses Vorganges/Verfahrens, ebenso um Prüfung der Notwendigkeit von disziplinarrechtlichen Schritten, da meiner persönlichen
Meinung/Einschätzung nach
bei Frau Richterin Mag. Ulrike Ruß entweder
-
1. Unfähigkeit/Unwissen-Richteruntauglichkeit,
-
2. grobe Fahrlässigkeit oder
-
3. Amtsmissbrauch
vorliegen könnte.
Mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung,
Eva Pichler
gegen Korruption & Amtsmissbrauch - für Transparenz
Kopie:
RA Mag. Fauland, Graz
Gruppe Prozessbeobachter
Bürgerinitiative Besorgte Bürger
Konkursantrag mit unrichtig gestellten Forderungen: Existenz-Vernichtung einer Grazer Ärztin u.a. "Enteignung" |Doppelverkauf Ihres Grundstückes
durch die Stadt Graz -GBG
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Von: "SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
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An: manfred.scaria@justiz.gv.at, andreas.haidacher@justiz.gv.at
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Datum: 08.03.2016 15:49:46
Sehr geehrter Präsident des Oberlandesgerichts Graz!
Sehr geehrter Herr Dr. Scaria!
Wir möchten Sie stellvertretend für über 3000 Bürgerinnen und Bürger aus den Gruppen:
- Prozessbeobachter im Fall Stadt Graz/GBG gegen Frau Dr. Zidek
- Bürgerinitiative Besorgte Bürger Österreichs
- SHG Mobbing Graz mit nationalem u. internationalem Netzwerk
- Bürgerinitiativen für Naturschutz um Schloss Reintal
dringend ersuchen, sich über den Fall „Verkauf und Doppelverkauf von Schloss Reintal“ zu informieren und zu überprüfen, ob die Abläufe in den rund um diesen Fall stattfindenden
Verfahren rechtskonform und unvoreingenommen durchgeführt werden.
Wir wenden uns an Sie, da wir diesen Fall bereits seit Jahren begleiten und aus eigener Wahrnehmung als Prozessbeobachter den Eindruck gewonnen haben, dass es in den
Verfahren in diesem Fall zu massiven „Unregelmäßigkeiten“ kam und immer noch kommt.
Aktueller Anlass und bisheriger Höhepunkt (abgesehen vom Doppelverkauf desselben Grundstückes! unter Umgehung des Gemeinderates):
Was dabei mehr als auffällt und den Verdacht auf schikanöse Rechtsausübung erhärtet :
Der Schriftsatz von Dr. Hohenberg ist datiert mit : 10.2.2015
Die Ladung zur ersten Verhandlung und der Schriftsatz der Richterin Frau Mag. Ulrike Ruß trägt das Datum: 11.2.2015
Sogar bei digitaler Übermittlung des Antrags aus der Kanzlei Hohenberg erscheint es äußerst unglaubwürdig, dass der Antrag binnen Stunden
- ausgedruckt
- eingefächert
- ausgeteilt
- gelesen, überprüft, beurteilt
- diktiert
- geschrieben
- überprüft und
- verschickt wurde
Davon abgesehen (oder vielleicht wegen der großen Eile?) scheinen der Richterin wesentliche Fakten entgangen zu sein:
- Für die im Antrag geforderten Summen aus den genannten Gerichtsverfahren gab es Versicherungsdeckung, was im Akt vorlag.
- Die im zweiten Verfahren von der GBG geforderte Summe wird erst schlagend, wenn es ein letztinstanzliches gültiges Urteil gibt. Dieses liegt wohl noch in weiter
Ferne, da gerade (zum 2. Mal) Einspruch gegen ein erstinstanzliches Urteil eingebracht wird und erst dann wird man wissen, wer wem was zu bezahlen hat.
Alles andere ist Spekulation und wäre ein Vorgriff auf das laufende Verfahren.
Wir behalten uns vor, sämtliche Vorgänge und Schriftverkehr zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf unserem Portal zu veröffentlichen.
Mit der Bitte um Ihre geschätzte Prüfung unserer Eingabe verbleibe ich
mit vorzüglichster Hochachtung,
Eva Pichler
für Transparenz - gegen Amtsmissbrauch
Beilage:
Bürgerpetition
Fragenkatalog Bgmst. Nagl
Schreiben an alle Nationalratsabgeordnete
Kopie:
Netzwerk Verteiler SHG Mobbing
Verteiler Bürgerinitiative der besorgten Bürger Österreichs
Gruppe der ProzessbeobachterInnen
RA Mag. Fauland