PVA

Abschaffung der befristeten Pension (unter 50. Lj.) ab 01.01.2014


Da die befristete Pension ab 01.01.2014 nun der Vergangenheit angehört, ist zu erwarten, dass der Druck auf die Pensionswerber ansteigt. (Insbesondere auch  für SV-Mitarbeiter, denn die PVA, GKK- und AUVA-Bedienstete werden nach 4 Monaten durchgehendem Krankenstand vom Dienstgeber Sozialversicherung zum Pensionsantrag gezwungen - siehe Pensionsantragszwang DO.A.).

 

Offenbar ist die Abschaffung der befristeten Pension die Lösung der Bundesregierung bzw. Sozialpartner, (auch) dem in den letzten Jahren stark gestiegenen psychiatrischen Pensionszugang Einhalt zu gebieten. Siehe auch Informationen GKK Casemanagement.

 

Anstatt dass man sich überlegt, WOHER die vielen psychiatrischen Pensionen kommen, WARUM es so vielen Bürger psychisch so schlecht geht, WARUM in Ö die Suizidrate so hoch ist, und nicht zuletzt: ob nicht eine Mobbingprävention - überhaupt im öffentlichen Dienst u. staatsnahen Unternehmen - mehr erreichen würde, in der Pensionszugangssenkung, fängt man am anderen Ende der Spirale an - indem man einfach die befristete Pension abschafft und Menschen möglicherweise jahrelang im Case-Management mit laufenden "Kontroll-"Terminen versorgt.

Es ist anzunehmen, dass der (existenzielle) Druck auf - insbesondere psychisch - kranke Personen/auch Mobbingopfer dadurch noch wesentlich mehr ansteigt. 


Wenn Sie Fragen dazu haben, oder sich von Gutachter ungerecht behandelt fühlen, melden Sie sich bitte bei an uns und/oder an die Ombudsstelle der jeweiligen Institution.


 

TIPPS für die Begutachtung bei der PVA  

Akademie für Arbeitsmedizin in Kooperation mit der PVA

In Kooperation mit der PVA gibt die Akademie für Arbeitsmedizin einen Fortbildungslehrgang - Untertitel: 

ARBEITSMEDIZINISCHE GUTACHTEN ÜBER EINSETZBARKEIT UND WIEDEREINGLIEDERUNG

 

Schon im 1. Satz heißt es:

Die Frage der Finanzierbarkeit künftiger Pensionssysteme führt zu politischen Bestrebungen, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben.


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PVA u Akademie für Arbeitsmedizin - Folder 2013
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PVA u Akademie für Arbeitsmedizin - Folder 2014
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ZU DEN VORTRAGENDEN DER AKADEMIE FÜR ARBEITSMEDIZIN LAUT FOLDER

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Die Stellungnahme eines eh. Pensionswerbers möchte ich hier veröffentlichen:

 

Sehr geehrte Frau Pichler, 
Neuigkeiten zur Befangenheit von Sachverständigen im Sozialgerichts- verfahren. Die beiden Hauptsachverständigen des Sozialgerichtes Wiener Neustadt, die Herren Dr. Soukop (Psychiatrie und Neurologie) und Dr. Reisner (Orthopädie) treten ganz offiziell auf einer Veranstaltungsserie auf, die von der PVA gesponsert wird, bei der die meisten Referenten von der PVA gestellt werden und in deren Ankündigung die "politischen Bestrebungen, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben" gleich im ersten Satz aufscheinen. 
 
Dennoch sind die beiden Herren weiterhin als Sachverständige in Leistungsangelegenheiten der PVA tätig. Ich weiß nicht, ob es in Weißrussland möglich ist, dass jemand Referate auf einer von einer Prozesspartei gesponserten Veranstaltung hält und am nächsten Tag in einem Gerichtsverfahren dieser Partei als unbefangener, unabhängiger und unparteiischer Gutachter auftritt. In Wiener Neustadt schon. 
Das kann man ohne weiteres veröffentlichen, da es ja keine Daten eines bestimmten Verfahrens betrifft, aber hunderte Pensionswerber im Bezirk Wiener Neustadt.
Mit besten Grüßen
A.H.
  
Anmerkung SHG: Unseres Wissens nach sind auch viele der übrigen angeführten Personen ebenso gerichtl. beeid. Sachverständige (auch Arbeitsgericht) .
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Rechtsinformation zu Befangenheit von Sachverständigen

 

Von einem Juristen ist uns zum Thema Befangenheit folgende Rechtsinformation übermittelt worden:

 

In einem gerichtlichen Verfahren wegen Berufsunfähigkeit-/Invaliditätspension kann selbstverständlich die Befangenheit eines Sachverständigen geltend gemacht werden und der Sachverständige abgelehnt werden, wenn eine Nahebeziehung zur beklagten Partei besteht. Die Ablehnungerklärung ist gem. § 355 ZPO Abs. 2 vor "erfolgter Einreichung des Gutachtens mittels Schriftsatz, oder mündlich" anzubringen. Es ist im sozialrechtlichen Verfahren üblich, dass Klägern im Voraus bekannt zu geben ist, wer GutachterIn sein wird, nach dieser Benachrichtigung ist es zweckmäßig, die begründete Ablehnungserklärung gegenüber dem Gericht abzugeben (§ 356 ZPO).

 

Die gerichtlich beeideten Sachverständigen, die für das Gericht nachher tätig werden (sukzessive Kompetenz) sind üblicher Weise nicht in einer Direktbeziehung zu Sozialversicherungsträgern, man kann das aber im einzelnen Fall nicht ausschließen, weshalb dann der Ablehnungsantrag möglich erscheint.

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IHRE Erfahrung mit PVA, I-Pension "neu" , Begutachtung & GKK Casemanagement - bitte mitteilen!

TEILEN SIE UNS IHRE ERFAHRUNGEN MIT!
Um der Politik aufzuzeigen, wo in der Praxis die Schwachstellen liegen und um eine Änderung in der Gesetzgebung zu erwirken, werden ab sofort IHRE Erfahrungsberichte gesammelt.
Mail: shg-mobbing-graz@gmx.at (absolut vertrauliche Behandlung! Meldungen werden ausschließlich nach Absprache mit Ihnen ev. an zuständige Stellen weitergeleitet)

 

Die Berichte werden selbstverständlich vertraulich behandelt und anonymisiert. Je mehr gesammelt werden, desto besser stehen die Chancen für eine entsprechende Gesetzesänderung, die letztendlich Ihrem Wohle dient!  Nähere Infos 

Aktive Arbeitslose 03/2015: Anfrage an Sozialministerium: Systematische Verfahrensmängel bei der PVA (Invaliditätspension)

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Spontane Rückmeldungen zu dieser Seite

 

… ich bin „ohne Worte“. Alles ist möglich im schönen Österreich.

~  ~  ~

Es ist wirklich ekelhaft, wie die Unmenschlichkeit zunehmend regiert, wenn es darum geht, über eine Zwangsbeschäftigung schwer erkrankter Menschen zu befinden – noch dazu bei einer Arbeitslosenrate, die es durchaus zulassen würde, besonders Betroffene einfach in Ruhe in den Ruhestand treten zu lassen.

~  ~  ~

Das Befangenheitsproblem ist erkennbar. Die Frage, ob dieses das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, ist wahrscheinlich noch nicht gestellt worden.

~  ~  ~ 

Missstände werden unter den Teppich gekehrt und nicht aufgezeigt! 

~  ~  ~

Die Qualität der SV-GA in Österreich scheint immer schlechter zu werden, das stört offenbar niemanden... Das hat wohl mehrere Gründe. Einer davon ist, dass viele Gutachter von den Gerichten wirtschaftlich abhängig sind, ein anderer, dass es in Österreich keine Qualitätskontrolle für SV-GA gibt.

~  ~  ~

Leider scheint dieser Staat offensichtlich sehr korrupt zu sein und würde für Geld wohl alles machen... Das ist sehr enttäuschend für mich. 

~  ~  ~

Hier kannst du - anonym deine Worte dazu schreiben - Vielen Dank!

ZUM EINTRAG

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Ärztezeitung.de 21.06.2017

D: Sozialversicherung bietet keinen Schutz vor Abstieg mehr

 http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/938342/paritaetischer-gesamtverband-sozialversicherung-bietet-keinen-schutz-abstieg.html?cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20170621-_-Krankenkassen

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Offener Brief an BM Hundstorfer & BM Stöger

vom Verein Achterbahn 12.06.2014 Auszug:

Sie möchten ambulante Rehabilitation für Menschen mit psychischer Erkrankung - nach Wien und Linz - auf alle Landeshauptstädte ausgedehnten. Das ist zwar erfreulich, aber als alleinige Maßnahme bestimmt nicht zielführend, um wieder „fit für den Job“ zu werden, wie Sie sich das wünschen.  weiterlesen 

Zur Antwort von  BM Hundstorfer ... 

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diePresse 04/2014 BM HUNDSTORFER SPONSERT MIT SOZIALRESSORT-Geld das KULTUR-Budget (!)

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"Wenn ein Berufskundler mit mir überhaupt sprechen würde..."
"Wenn ein Berufskundler mit mir überhaupt sprechen würde..."

Tendenzgefahr bei Psychologen u. Psychiatern am größten


diePresse: Verteidiger sind gefordert: Mit einem prozessrechtlichen Kunstgriff können Straverteidiger bewirken, dass Gerichte künftig auch Privatgutachten bei ihrer Beweiswürdigung berücksichtigen müssen.

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Psychiatrische Gutachten - zu oft einfach skandalös

 Aus dem Blog "Schräglage" von Herrn Dr. Peter Teuschel, FA für Psychiatrie & Psychotherapie, München:

In ca. 30 % der Gutachten merkt man spätestens nach dem ersten Drittel, dass man es hier mit einer Schweinerei zu tun hat. Da werden Arztbriefe, die belegen, dass der Pat. drei Monate schwer krank war, in der Klinik war, einfach ignoriert. Da taucht im "psychischen Befund" auf, dass der Proband "arrogant" ist. Da werden Simulation und Aggravation unterstellt, ohne dass das begründet wird. DA werden alle nicht direkt sichtbaren Symptome als Phantasieoder Lügen des Pat. abgetan. weiterlesen

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2008: ÄK-Dorner: PVA & SVA ignorieren Qualitätsrichtlinien - Pflegegeld- und Pensionsgutachten davon betroffen.

 

RechnungshofSV Ärztliche Gutachten - Verbesserungsbedarf

bestand vor allem bei der Festlegung der Vorgaben für die Erstellung und Abrechnung der Gutachten. Standards für die Auswahl und Einschulung der Gutachter fehlten. (TZ 9) Bei einer Landesstelle betrug das Honorar für zwei Ärzte 81 % des Gesamthonorars, das diese Landesstelle insgesamt an alle Ärzte bezahlte. Ein einzelner Arzt erstellte bis zu 18 Gutachten am Tag, ein anderer nahm 13 Begutachtungen an einem Feiertag vor.

 

Gutachter

im Spannungsfeld zwischen Recht und Medizin

 

Pflegefachkräfte als GutachterInnen

Mit 1. Jänner 2012 haben diplomierte Pflegefachkräfte ihre

Tätigkeit als Gutachter im Rahmen der Pflegegeldeinstufung

aufgenommen. Wie hat sich das ausgewirkt? Ein Überblick.

 

Jusline.at: Gebührenordnung Befunde und Gutachten Österreich

 

Österr. Zeitschrift für das ärztliche Gutachten - Onlineausgabe
SRÄG 2012 u. einiges mehr!

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Leserbrief zu Artikel derStandard:
REGIERUNG BEKÄMPFT ARBEITSLOSIGKEIT 50+

 

abracadabra 

Danke für den link (Anm. SHG: diese Seite).... pfffff - dh im Klartext: wir dürfen dieses fantastische System, zu dem auch die werten Gutachter gehören, bezahlen und wenn wir dann mal was brauchen, werden wir auf's mieseste behandelt. Stoff für Revolution, rein historisch gesehen natürlich. Und erinnnert an Großbritannien. Was bringen "Alte" noch? nicht mehr viel? also keine Behandlung, schon gar keine, die was bringen würde. Und das lassen wir uns gefallen???? An alle "Jungen": man wird schneller alt, als man glaubt und wenn dann keiner mehr da ist, den's interessiert, schaut man blöd. Also: heute schon an morgen denken und auch protestieren!

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diePresse: Volksanwaltschaft: Ärger mit Behörden steigt: 

"Auch in der Verwaltung sind boshafte Menschen am Werk", befindet Volksanwalt Peter Fichtenbauer - so wie diese generell in der Gesellschaft zu finden seien. 

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Die Macht der Sachverständigen

21.03.2014: diePresse:

Der Bericht des Rechnungshofs spricht Bände: Zwischen 2008 und 2012 stiegen die Kosten für Sachverständige im Ermittlungsverfahren um rund 280 Prozent – auf 19,57 Millionen Euro. Dazu kommt die in Prozessen immer wieder aufkeimende Kritik an der Arbeit der Gutachter.weiterlesen

 

Leserbrief dazu: 

SHG Mobbing Graz 
21.03.2014 19:01
00
 

 

PVA-Gutachter und gerichtlich beeid. SV

Zu diesem Thema haben wir uns gesondert informiert, und recherchiert - siehe:
http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/pva/

Da gerichtlich beeid. SV am Arbeits- und Sozialgericht in Kooperation mit der PVA auch Vortragende im Institut für Arbeitsmedizin sind, ist der Anschein einer Befangenheit nicht vom Tisch zu weisen. 
Meiner pers. Meinung nach sollten Gerichtsgutachter bzw. gerichtlich
beeidete Sachverständige kein Naheverhältnis in dieser Art zur PVA haben.
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Und wie ist das jetzt bei den Ungelernten/Hilfsarbeitern?


Hilfsarbeiter kriegen (wieder) keine berufliche Umschulung! Dieser Personenkreis hat ohnehin die schlechtesten Chancen auf eine Invaliditätspension (trotz der oft härtesten Arbeit!).

 

WARUM?

Na, sind ja nur Hilfsarbeiter...

Was soll man die schulen?

Rechnet sich das? (....)


Diese ASVG-Regelung ist mEn asozial und diskriminierend.
Die Grünen haben einen Antrag eingebracht, dass auch Ungelernte berufliche Rehabmaßnahmen bekommen. Wurde von der SPÖ (unserer "sozialen" Partei) abgelehnt!
NRABg. Vogl meint (im letzten Absatz der parlament. Korresp.):
Das Grundproblem, wonach niedrig qualifizierte Arbeitslose nur schwer wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können, wird dadurch nicht gelöst. Zudem verwies er auf die bestehende Härtefallregelung für über 50-Jährige. (!).


Anmerkung SHG: Umschulungen bzw. berufl. Rehabmaßnahmen kommen ohnehin meines Wissens nach "nur" bis max. 45 Lj. in Betracht. Da haben  Personen unter 50 überhaupt NICHTS von der Härtefallregelung!

 

Verein chronisch krank, Herr Obmann Holzinger, nach Besuch im Bundesministerium 09 2017: Weitere Verschärfungen gegen (psychisch) chronisch Erkrankte bei Reha-Geld u. Pension zu befürchten

https://www.youtube.com/watch?v=tiHlKrdRqPw

 

ORF 2 - REPORT: 29.07.2017 Rehageld & Co: Das System hat versagt

https://www.youtube.com/watch?v=yHxzFLRgpvI

 

Neue Pensionsänderung ab 2014: Was bringt es effektiv?

https://www.mobbing-konkret.at/was-bringt-es-effektiv/   Auszug aus: DRdA - Das Recht der Arbeit

Betrachtung der Neuregelung finanziell: Soweit die IP abgeschafft wird, sollen nach den Gesetzesmaterialien Mehrkosten in der KV und in der AlV (plus 87 Mio € bis 2018) anfallen. Der Gesetzgeber erwartet auf der anderen Seite über die nächsten fünf Jahre Einsparungen im Rahmen der PV bis zu 120 Mio € im Jahre 2018 und aus dem längeren Verbleib medizinisch und beruflich rehabilitierter Personen im Arbeitsmarkt im Ausmaß zwischen 1.800 (2015) und 8.400 (2018) zunehmende Mehreinnahmen an Steuern und Beiträgen in derjährlichen Höhe von 22 Mio € jährlich im Jahre 2015, ansteigend bis 2018 auf 105 Mio €.24) 

 

Die Gesamteinsparungen sollen 210 Mio € im Jahre 2018 erreichen. Diese Entwicklung hängt freilich vom Eintreffen der prognostizierten Mengengerüste ab, insb von der Zahl der erfolgreich von der Invaliditätsnähe in den Arbeitsmarkt zurückrehabilitierten Versicherten. Ob diese Annahmen zutreffen, hängt auch vom Antragsund Rehabilitationsverhalten der Versicherten ab, deren Willigkeit erfahrungsgemäß mit zunehmender Nähe zum Pensionsalter abnimmt.

 

Autor: Müller, Sen.-Präs. des VwGH i.R., Mitglied des VfGH, Hon.-Prof. Dr. Rudolf
Quelle: 

http://www.drda.at/cms/X06/X06_3.13.2.b.a/1342536355844/ausgaben-2013/2-heft-343/neuregelungen-in-der-pensionsversicherung/6-versuch-einer-bewertung-der-neuregelungen#

 

Im Vergleich dazu geben die öffentlichen Stellen in Ö jährlich EUR 201 Mio. für WERBUNG aus....!

 

Dt. Wirtschaftsnachrichten: DIE GROSSEN VERLIERER: ÄLTERE ARBEITSLOSE HABEN KEINE CHANCE


Quelle: Volksstimme Ausgabe 7 Sommer 2014
Quelle: Volksstimme Ausgabe 7 Sommer 2014

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Quelle Salzburger Fenster,  31.10.2014 

http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/pva_schickt_invaliden_rentner_reihenweise_in_die_arbeit_zurueck_art7618/ 

PVA schickt Invaliden-Rentner reihenweise in die Arbeit zurück

Invaliditätspensionen werden jetzt noch schärfer eingeschränkt. Immer öfter müssen Invalidenrentner, die krankheitsbedingt in Frühpension gegangen sind, zurück in die Arbeit.

Skelett- und Muskulaturerkrankungen liegen bei 26 Prozent der Invaliditätspensionisten vor, elf Prozent haben Herz-Kreislauf- und zehn Prozent Krebserkrankungen. 34 Prozent leiden unter psychischen Problemen. Foto: Fotolia
Gerda Klingenbrunner (AK Salzburg): „Wir haben heuer schon 330 Klagen beim Arbeitsgericht Salzburg eingebracht.“ Foto: AK
Vor

Maria Ebner (Name geändert) ist verzweifelt. Wegen Rheuma und Abnützungen an der Wirbelsäule und an einer Schulter war die Frau, die lange als Kellnerin und auch als Stubenmädchen gearbeitet hatte, vor fünf Jahren in die vorläufige Invaliditätspension gegangen. Inzwischen leidet die 54-jährige Salzburgerin auch unter schmerzhafter Polyarthritis. Nun gilt sie aber nach Ansicht der Pensionsversicherungsanstalt auf einmal  wieder als arbeitsfähig. PVA-Ärzte haben so befunden. Maria Ebner bekommt jetzt nur noch Notstandshilfe und sie wird gezwungen, sich einen 20-Stunden-Job zu suchen. Denn schwer Kranke, die bereits jahrelang eine Invalidenrente bezogen haben, werden nun reihenweise wieder in die Arbeit geschickt. Zu verdanken haben sie dies dem drastischen Sparkurs, den SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer seit Jahren fährt, um das Pensionsantrittsalter zu heben. Neu ist: Unter 50-Jährige haben seit Jahresbeginn kaum mehr Aussicht auf eine Invalidenrente. Auch Härtefälle sollen sich wieder für eine Arbeit fit machen. 
Obwohl Maria Ebner mit Hilfe der AK Salzburg gegen die Aufhebung ihrer Invaliditätspension geklagt hat, verlor sie kürzlich den Prozess. Fälle wie dieser sind in der AK mittlerweile an der Tagesordnung.

Zurück in die Arbeit: Es gibt viele Härtefälle

Der Fall einer 54-Jährigen zeigt, wie es ist, wenn einem die Pension gestrichen wird. Man wird zum Bittsteller degradiert,  sagt die Betroffene.

Wie es weitergehen soll, weiß Maria Ebner, die plötzlich wieder als arbeitsfähig gilt, im Moment nicht. „Wer stellt denn Menschen über 50 an?“, fragt sich die 54-jährige Rheumapatientin. Und: „Wie soll ein 20-Stunden-Job zum Überleben reichen?“ Zu ihrer Wut über die Verschärfungen, die Sozialminister Hundstorfer bei den Invaliditätspensionen durchgesetzt hat, kommt Angst. Ebner: „Wenn ich mich dem AMS nicht zur Verfügung stelle, verliere ich auch noch die Notstandshilfe.“ Weil die so klein ist, ist Ebner zusätzlich auf Mindestsicherung angewiesen. „Wir kleinen Leute, die hart geschuftet haben, werden drangsaliert, um das Pensionssystem zu retten“, meint Ebner, die zwei Kinder großgezogen und jahrelang ein Familienmitglied gepflegt hat, resigniert.

AK brachte 330 Klagen ein

Fälle wie dieser beschäftigen die Berater der Arbeiterkammer Salzburg zuhauf, weil die Rechtslage immer strenger wird. Wegen Gewährung einer Invaliditätspension hat die AK Salzburg heuer bereits 1.200 persönliche Beratungen durchgeführt und beim Salzburger Arbeitsgericht 330 Klagen eingebracht. Ein Teil betrifft über 50-Jährige, denen der krankheitsbedingte Frühpensionistenstatus nach einer ärztlichen Begutachtung nicht zuerkannt bzw. aberkannt wird. „Ältere Arbeitnehmer bekommen schwer Arbeit“, betont Gerda Klingenbrunner, Leiterin des Sozialversicherungsreferates der AK Salzburg. Immerhin 8,5 Prozent der Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern haben keinen einzigen Beschäftigten über 55 Jahren.
Problematisch sei auch, dass es für jene, die beim Arbeitsgericht gegen die Ablehnung einer Invaliditätspension klagen, keinen Pensionsvorschuss mehr gibt. „Diese Personen müssen sich jetzt dem AMS zur Verfügung stellen, ansonsten verlieren sie den Anspruch auf ihr Arbeitslosengeld. Das führt zu finanzieller Unsicherheit und Härten“, so Klingenbrunner.

Viele haben keine Aussicht auf Besserung

Man begrüße grundsätzlich, dass gesundheitlich beeinträchtigte Menschen medizinisch rehabilitiert werden sollen und dafür das neue Reha-Geld beziehen, aber das gehe  nicht in jedem Fall, heißt es im AK-Sozialversicherungsreferat. Auch bei den unter 50-Jährigen, auf die die Bestimmungen der „I-Pension Neu“ seit 1.1.2014 abzielt, gebe es viele, die man einfach nicht zurück ins Erwerbsleben schicken könne.
Die PVA erklärt dazu auf SF-Anfrage: „Eine prozentmäßige Einstufung der Arbeitsfähigkeit ist nicht vorgesehen.“ Der Sozialminister  betont,  dass die schärfere Gangart bereits wirkt. Von Jänner bis Juni 2014  gab es bei den Unselbstständigen 9.493 Invaliditätspensions-Antritte, das ist ein Rückgang von 14,5 Prozent innerhalb eines Jahres. Die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bei befristeten Invaliditäten werde mittels Reha-Geld „noch konsequenter verfolgt“. Um über 50-Jährige und gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer wiedereinzugliedern, stünden seit heuer 370 Millionen Euro an Eingliederungsbeihilfen zur Verfügung.
Die AK gewann kürzlich den Prozess für eine schwer an Rheuma erkrankte Salzburgerin, deren Zustand nicht mehr besserungsfähig ist und die überhaupt keine Arbeit mehr verrichten kann. „Sie hatte plötzlich gar kein Geld mehr bekommen, weder I-Pension noch Reha-Geld“, schildert AK-Expertin Kingenbrunner, die hinzufügt: „Wenn spöttisch vom Land der Frühpensionisten gesprochen wird, übersieht man, dass es vielen Menschen, auch psychisch, extrem schlecht geht.“
Reich sind die Invaliditätspensionisten im Übrigen nicht. Im Vorjahr betrug die durchschnittliche Pension der rund Salzburger 8.500 Bezieher 950 Euro. Laut AK sterben diese Frühpensionisten im Schnitt zehn Jahre früher als Bezieher einer Alterspension.

Sabine Tschalyj

8.528 Invaliditätspensionisten

Mit Stand September 2014 bezogen 8.528 Personen im Bundesland Salzburg eine Invaliditätspension von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Seit Inkrafttreten der Invaliditätspension Neu am 1.1.2014 wurde 563 Personen von der PVA ein Reha-Geld aufgrund vorübergehender Invalidität zuerkannt (die beantragte Invaliditätspension wurde in diesen Fällen abgelehnt). Von Jänner bis September 2014 wurden in Salzburg insgesamt 1.266 Invaliditätspensionen abgelehnt und 717 zuerkannt.

In Österreich gab es 2013 laut PVA-Statistik 1.894.948 Pensionsbezieher (+ 16,8 % seit 2003), davon 177.561 Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen (- 41% seit 2003).