Will die Stadt Graz zusammen mit Investoren ein 60 Hektar großes Naturschutz-Gebiet verbauen?

Wenn ja: ohne Aufschließungsstraße dorthin gibt´s keinen Bau...

 

·      Das Anwesen Schloss Reintal wurde mit 1.1.2007 zum Preis und mit Gutachten als Bauerwartungsland an die Ärztin Frau Dr. Zidek verkauft, um ein Reittherapiezentrum für behinderte Menschen  zu errichten.

 

·      Kurz nach Vertragsabschluss wurde plötzlich von ihr gefordert, mitten durch das von ihr lastenfrei und mit Vorkaufsrecht, Kaufoption-, Belastungs- und Veräußerungsverbot bis 2031 erworbene Areal eine Bauland-Aufschließungsstraße an die Gemeinde Hart abzutreten. Der damalige Bürgermeister der Gemeinde Hart berief sich bei seiner Forderung auf die Zusagen durch die Stadt Graz/GBG, von denen die Ärztin nicht informiert war und die auch nicht im Vertrag standen. 

 

·      Da sie die Baustraße auf ihrem lastenfrei erworbenen Grundstück nicht abtreten wollte (dies wäre u. a. eine massive Abwertung des Grundstückes gewesen, insbes. Weil mitten durch die Therapie- Pferdeanlage eine 4  m breite Zubringerstraße verlaufen wäre), wurde ihr plötzlich ein bisher von der Stadt Graz, dem örtlichen Bürgermeister und dem Raumordner vorenthaltenes Gutachten vorgelegt, das besagt, dass das Areal nie Bauerwartungsland war, laut Landesgesetz nie Bauerwartungsland werden darf und in der Landschaftsschutzzone L30/Vorrangzone liegt, die seit 1997 die letzte und eingetragene Luftschneise von Osten für die durch Feinstaub geplagte Stadt Graz ist.

 

·      Trotz Zusagen vor dem Erwerb, eingehender Prüfung des Projektes durch die Stadt Graz und anschließender Projektvorstellung im Stadtsenat  wurden die für das Therapiezentrum notwendigen Sondernutzungen NICHT gewährt, sodass Frau Dr. Zidek das Reit- und Therapiezentrum für behinderte Kinder nicht auf ihrem Grundstück errichten konnte, da das Areal in Wirklichkeit in der Grünzone lag und dort nur eine sehr eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung erlaubt ist, weshalb für die Reittherapie ein anderes Grundstück zusätzlich gepachtet werden musste.

 

·     Ein 2009 verfasstes Gutachten weist das 18,6 Hektar große Areal als hoch schützenswertes Naturgebiet aus, ein Antrag auf Unterschutzstellung des Areals ist seit 2008 anhängig und wird offensichtlich (auf Weisung?) verschleppt, da die GBG in diesem Areal Baulandwünsche angibt -  wie auch der Stellungnahme von LR Kurzmann aus dem Januar 2011 zu entnehmen ist.

 

·      In außergerichtlichen Einigungsgesprächen wird mit Bgmst. Nagl vereinbart, ein neues Gutachten des von Dr. Zidek gekauften Grundstückes zu erstellen und die Rate auf ihren „wahren Wert“ anzupassen. Das wird gemacht, ein vom Harter Bürgermeister beauftragtes behördliches Gutachten bestätigt einen Wert weit unter der Hälfte von dem für das nicht existente Bauerwartungsland geforderten Preis, Frau Dr. Zidek bezahlt nachweislich und regelmäßig die Raten laut neuem Gutachten an die GBG, die diese Zahlungen auch annimmt.

 

·     Eine ÖVP Gemeinderätin aus Graz bestätigt die Vereinbarungen zwischen Bgm. Nagl und Frau Dr. Zidek über die Anpassung der Leasingraten an den wahren Wert der Landwirtschaft laut neuem Gutachten in ihrer Zeugenaussage im März 2015 und legt auch handschriftliche Gesprächsprotokolle dazu vor. 

 

Noch einige „erklärende“ Zitate dazu:

Ex-Bgmst. Payer/Gemeinde Hart im Amtsblatt 2008: „Die Straße war mir von der Stadt Graz/GBG zugesagt.“

Und in der Besprechung 2009 bei der damaligen Vizebgm. Rücker: „Wenn ich die Wege nicht genau so bekomme wie ich will, gibt es keine Sondernutzung“.

 

Zeugenaussage Mag. Mori/GBG vor Gericht auf die Frage der Richterin, warum die GBG diese Straßenzusagen nicht in den Vertrag aufgenommen und mit Dr. Zidek besprochen hat:
„Wir von der GBG haben uns gedacht, die Frau Dr. Zidek braucht die Sondernutzung und der Bgmst. Payer will die Straße, da werden die dann schon „eine Österreichische Lösung“ finden…“

 

Die außergerichtliche Einigung passte aber anscheinend manchen  nicht in das Konzept und die Klagsflut beginnt:

·      Die GBG fordert gleich mit zwei Klagen den Preis für das nicht existente Bauerwartungsland (2008 und 2011) trotz Vorliegen eines behördlichen Schätzgutachtens, eines Privatgutachtens und des raumordnerischen Gutachtens, die alle drei die Rechtsmeinung von Frau Dr. Zidek bestätigen.

 

·      Die Gemeinde Hart klagt 2008 die Abtretung der angeblich zugesagten Aufschließungsstraße ein. Zuerst wurde nach außen nur von einem öffentlichen Wanderweg gesprochen, aus dem Gemeinderatsprotokoll ist aber ersichtlich, daß es um eine 4 m breite Aufschließungsstraße für Baulandwidmung der Nachbargrund-stücke geht. Bei weiteren Nachforschungen stellte sich heraus, dass der Harter Ex-Bgm. G. Payer bereits im Jahr 2001 im Verlauf dieser erwünschten Straße einen Brückenübergang in 8 m Breite errichtet hatte. Mit Schwerlaster tragfähigen Rohren, ohne Bauakt, ohne Genehmigung, am Landschaftsschutz vorbei, auf dem Privatgrund der Nachbarin, ohne Gemeinderatsbeschluss, aber mit Gemeindegeld. Eine Anzeige von Harter Gemeindebürgern im Jahr 2011 wegen diesem Schwarzbau auf Gemeindekosten wurde von der Staatsanwaltschaft niedergeschlagen wie mehrere andere Verfahren auch. Jetzt wird wieder wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch durch den Ex-Bürgermeister G. Payer aus der Gemeinde Hart ermittelt. Ob er sich  auch diesmal von Dr. Hohenberg vertreten lässt?

 

·      Die Grundstücksnachbarin zu deren Grundstück die Aufschließungsstraße führen soll, klagt  2008 ein Servitut im Verlauf der geforderten Aufschließungsstraße ein. In beiden Verfahren, für die Gemeinde und die Nachbarin Frau Dr. Gießauf ist der Anwalt Herr Dr. Hohenberg. 

 

„Wie von Zauberhand“ erfolgen ab 2011 mehrere Mordanschläge gegen Frau Dr. Zidek, Attentate gegen ihre Tiere  mit Todesfolgen sowie Einbruchsversuche. Solche Ketten von „Ereignissen“ kennt man sonst nur als Einschüchterungsversuche aus Mafia-Filmen. Die Staatsanwaltschaft Graz hat Frau Dr. Zidek zu dem 3. Mordanschag, den sie angezeigt hat, NIE einvernommen, sondern die Ermittlungen eingestellt, obwohl die Opferschutzanwältin in ihrem Schreiben darauf hinweist, „dass es den Anschein hat, dass es in diesen Fällen darum geht, Frau Dr. Zidek mit allen Mitteln von ihrer Liegenschaft zu vertreiben“.

 

In dem 2011 von der GBG gegen Frau Dr. Zidek eingebrachten Verfahren, in dem festgestellt werden soll, ob die GBG zu Recht den hohen Preis einklagt oder Frau Dr. Zidek eine Wertanpassung zusteht, dauerten die Zeugeneinvernahmen in der 1. Instanz bis März 2015. Das Verfahren ist immer noch anhängig, ein gültiges Urteil liegt noch in weiter Ferne.

 

Im Sommer 2014 verkauft die GBG während der laufenden Prozesse, lange vor Abschluss der Zeugeneinvernahmen, das Anwesen noch einmal an den Investor Ing. Höllwart/Fa. SFL, vertreten durch seinen Treuhänder und Geschäftspartner Dr. Hohenberg, obwohl Dr. Zidek vertraglich ein VORKAUFSRECHT und Belastungs-/Veräußerungsverbot besitzt.

Laut Kaufvertrag ist Herr Ing. Höllwart bereit, den Preis für Bauerwartungslandzu bezahlen.

Frau Dr. Zidek wird nicht informiert, sie bezahlt weiter ihre Raten und erfährt erst Monate später von dem zweiten Verkauf. Durch  ein Schreiben vom Denkmalamt  wurde sie verständigt, dass „ein neuer Eigentümer“ das Gebäude besichtigen möchte.

 

Der Eigentümervertreter der GBG, Herr Finanzstadtrat Dr. Rüsch/ÖVP erklärt den Doppelverkauf  im  Gemeinderat im Januar 2015 (also Monate vor Abschluss der Zeugeneinvernahmen!) und VOR  seiner eigenen Zeugeneinvernahme damit,  dass die GBG den Prozess bereits gewonnen hat und sich somit an den Vertrag mit Dr. Zidek nicht mehr gebunden fühlte.

 

Wir sind eine Gruppe von ca. 30 ehrenamtlichen Prozessbeobachtern aus verschiedenen Berufsgruppen, Gemeinderäte diverser Parteien, Vertreter des Naturschutzbundes, Rechtskundige und interessierte Bürger, die auch schon aus anderen Bundesländern zu den Verhandlungen anreisen.

 

Wir verfolgen die Vorkommnisse in diesem Fall mit äußerster Besorgnis und mit größtem Missfallen. Wir sind Zeugen von Verhandlungen, in denen die Richterin beim Betreten des Saales ehrfürchtig frohlockt: „Ohh, Herr Dr. Hohenberg persönlich, so eine  Ehre“.
Minuten später schließt sie den Akt mit den Worten:“In diesem Fall ist ohnehin alles klar, die Partei (Ing. Höllwart und Dr. Hohenberg) ist im Recht, die Verhandlung ist geschlossen.

Es werden keine Beweismittel aufgenommen, keine Zeugen einvernommen.

Wir gehen fassungslos hinaus.

 

Wir lesen Urteilsbegründungen, in denen Dinge stehen, von denen wir wissen, dass sie so nicht gesagt wurden, die wir schriftlich genau gegensätzlich dokumentiert haben und in denen von Zeugen vorgelegte Beweismittel nicht angeführt werden.

 

Wir erfahren, dass für die Beweisführung von Frau Dr. Zidek wesentliche Akten aus dem Grundbuch entfernt wurden.

 

Wir erleben, dass Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf Falschaussage vor Gericht gegen den Grazer Bürgermeister Mag. Nagl **) und Herrn Prim. Dr. Gießauf, deren Wahrheitsgehalt mit bis zu 20 Zeugen und/oder schriftlichen Unterlagen bewiesen werden können, nach monatelanger Verschleppung niedergeschlagen werden, ohne die Zeugen dazu einzuvernehmen und ohne auf die Beweismittel einzugehen.

 

Wir hören den Grazer Finanzstadtrat Dr. Rüsch, der mitten im Prozess, Monate vor Abschluss der Zeugeneinvernahmen und vor seiner eigenen Zeugeneinvernahme im Gemeinderat  erklärt, dass die GBG den Prozess bereits gewonnen hat.

 

Und als „Krönung“ hören wir in der Verhandlung im Februar 2015 im BG Graz/Ost, wie Herr Dr. Hohenberg, Anwalt der meisten Prozessgegner von Frau Dr. Zidek und Treuhänder von Herrn Ing. Höllwart, die Richterin Frau Mag. Sabine Eibl öffentlich zur Zeugenbeeinflussung auffordert und ihr dazu gleich seine Methoden erklärt, indem er ihr vorschlägt, sie möge alle Zeugen laden, er sagt dann allen, dass sie zu allem „nein“ sagen sollen und dann wäre das Verfahren in einer Stunde fertig.

 

Mehr als irritiert über diese Aussage vor Gericht erleben wir, dass die Richterin diese Verhöhnung des Rechtssystems schweigend zur Kenntnis nimmt, nichts entgegnet oder dieser Aufforderung widerspricht, geschweige denn:  protokolliert.

 

Wenn das die in der Zeugenaussage des Vertreters der Stadt Graz/GBG formulierte „Österreichische Lösung“ ist, eine Bürgerin niederzuprozessieren, bis ihr die Luft ausgeht, um die eigenen Verfehlungen zu vertuschen, dann ist das staatlich sanktioniertes und durch Steuergelder finanziertes Mobbing in seiner krassesten Form.

 

Das ist in unseren Augen DAS ENDE DES RECHTSSTAATES

 

und weckt Assoziationen einer Hinrichtung des Rechtssystems auf dem Scheiterhaufen der Korruption-  befeuert durch das Öl politischer und finanzkräftiger Netzwerke.

 

Der dadurch bisher entstandene Schaden:

Für die Bürger & Steuerzahler

-       Massive Steuergeldver(sch)wendung durch Klags- und Rechtsanwaltskosten,  Missbrauch des Justizapparates (schikanöse Rechtsausübung) & Dienstzeit aller Mitarbeiter, die seit Jahren in dieser Causa befasst sind

-        Massiver Vertrauensverlust gegenüber der Stadtführung, dem Bürgermeister & auch in die Rechtsstaatlichkeit bzw. gegenüber einer freien und unabhängigen Justiz

Für Kinder& Menschen mit Behinderung

-         Keine Therapiemöglichkeit in Stadtnähe, Abwanderung des Therapieangebotes  in ein Ersatzareal in 30 Km Entfernung von Graz.

-         Laut Volksanwaltschaft, Elternvertretern und einer Juristin aus dem Land Steiermark äußerst fragwürdige Umstände, die zur Beendigung der Finanzierung für Therapeutisches Reiten führten. Es besteht strenger Verdacht, dass bei dieser Entscheidung Amtsmissbrauch und Schädigungabsicht beteiligt sind.

Dazu ein Zitat von Bgm. Mag. Nagl vor den Elternvertretern: „Wie denn der rote Arm des Harter Bürgermeisters bis in das Büro Flecker reicht.“

Die durch den Elternverein eingebrachte Anzeige ruht seit 2010 bei der Antikorruptions-Staatsanwaltschaft.

 

Für die Stadt Graz und Umgebung

-         Verlust eines international anerkannten und einzigartigen  Therapieangebotes am Stadtrand von Graz

 

Für Frau Dr. Dagmar Zidek, Grundstückskäuferin von Schloss Reintal

-       Durch Vorspiegelung der Möglichkeit, auf diesem Grundstück ein Therapieprojekt umsetzen zu dürfen (und durch fälschliche Ausweisung des Grundstückes als Bauerwartungsland)  erhebliche Kosten durch Neuanmietung eines Grundstücks für das Reit-Therapiezentrum

-       Massiver Lebensqualitätsverlust durch zahlreiche Klagen, Anwaltskosten, Zeitaufwendung für Gerichtsverhandlungen und deren Vorbereitungen, um sich gegen das durch die Stadt Graz und politiknahe Investoren erlittenes Unrecht zu verwehren

-       Massiver finanzieller Schaden durch Projektvorlaufkosten für ein Therapiezentrum, das bei Einhaltung der geltenden Gesetze in der Vorrangzone ohnehin nie hätte entstehen dürfen

-         Rufschädigung durch die Verbreitung von Unwahrheiten wie z.B:

„Die GBG hat den Prozess schon gewonnen“ und „die Frau Dr. Zidek zahlt nur 10% der vereinbarten Summe“ (Dr. Rüsch in der öffentlichen Gemeinderatssitzung)

 

Die Frau Dr. Zidek versperrt öffentliche Wege (Zitat Mag. Hirner im Naturschutzbeirat und Ex-Bgm- Payer im Amtsblatt und in Gemeinderatssitzungen)

**) Bgmst. Mag. Nagl sagte vor Gericht aus, dass das Naturschutzgutachten negativ ausgefallen sei und begünstigte durch diese unrichtige Aussage die Baulandwünsche der GBG und der aus seinem Umfeld kommenden Investoren (Mag. Nagl und Ing. Höllwart sind Bundesbrüder im Cartellverband). 

 

 

 Radiointerview 14.04.2016

Jakob Frey, Bürgermeister Hart bei Graz (Unabh. Bürgerliste):

U.a.schwere Verschuldung der Gemeinde mit über EUR 30 Mill. Euro (!). Die Korruptionsstaatsanwaltschaft und Rechnungshof sind mit der KRIPO am ermitteln. 

 

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Ist Nagl für SPÖ und KPÖ noch weiter tragbar?

Quelle: http://archiv.graz.gruene.at/pressemitteilungen/ist-nagl-fuer-spoe-und-kpoe-noch-weiter-tragbar/#more-4034

Kritik an den Reaktionen von SPÖ und KPÖ auf die Aussagen des Grazer Bürgermeisters zur türkischen Bevölkerung kommt von den Grazer Grünen. „Für die Mitglieder der KPÖ, die erschreckender Weise bisher kein einziges Wort zu Nagls Aussagen verloren haben, scheint ein Bürgermeister, der mit einer konservativen Werthaltung und einem erschreckend reaktionären Geschichtsbild einen menschenverachtenden politischen Stil pflegt, durchaus tragbar zu sein,“ so Sigi Binder, Klubobfrau der Grazer Grünen. „Was die SPÖ betrifft, so ist es der Stil von Walter Ferk und der Grazer SPÖ, im Affekt laut zu schreien und wenn es um tatsächliche Konsequenzen geht, klein beizugeben,“ so Binder wenig verwundert über den bevorstehenden Rückzieher.
„Wir appellieren an beide Stadtregierungsparteien, mit dem entsprechenden Rückgrat endlich politische Klarheit zu schaffen und den Misstrauensantrag gegen den Bürgermeister zu unterstützen,“ so Binder abschließend.

 sigrid.binder@gruene.at

 


 

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