--> TIPPS für die Casemanagement-Termine bei der GKK

 

Informationen zum Casemanagement der GKK bei vorübergehender Invalidität oder Berufsunfähigkeit

 

Die geschätzte Beantwortung der StGKK Steiermark wird nach Einlangen hier veröffentlicht.

 

 

Anfrage StGKK No. 01 betreffend Case-Management

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
andrea.hirschenberger@stgkk.at, robert.de-montmorency@stgkk.at, robert.gradwohl@stgkk.at
Datum:
10.04.2014 14:43:22
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler,  Leechgasse 30, 8010 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrte Frau Generaldirektorin HR Mag. Hirschenberger!
Sehr geehrter Herr Direktor De-Montmorency!
Sehr geehrter Herr Direktor Gradwohl!
 
Betreffend des neuen Case-Managementes haben sich offene Fragen ergeben. Ich ersuche freundlich um Beantwortung meiner Anfrage, und darf darauf hinweisen, dass meine Anfrage sowie Ihr geschätztes Antwortschreiben auf unserer Website zur Information für alle Bürger veröffentlicht wird.
 
Bedauerlicherweise lagen auch Anfang April keine Infofolder zum Case-Management auf der StGKK auf, ich habe an drei Stellen in Ihrem Haus nachgefragt, es wurde mir überall gesagt: "Das haben wir nicht."
 
Ausbildung der Casemanager:
 
  1. Ist die Ausbildung der Casemanager  gesetzlich geregelt? Bitte um Angabe dieser gesetzlichen Grundlage.
  2. Wenn nein, welche Richtlinien bzw. Mindestanforderungen in der fachlichen Qualifizierung sind gegeben?  
 
Anforderungen der Casemanager:
 
Nachweise betreffend durchgeführter Maßnahmen sind oft mit Kosten behaftet.
  1. Übernimmt die StGKK die Kosten für die Erstellung dieser verpflichtend beizubringenden Nachweise/Befunde/Bestätigungen?
  2. Wenn nicht, kann eine Nichterbringung der kostenpflichtigen Nachweise zum Entzug oder zur Kürzung des Reha-Geldes führen?
  3. Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann die kostenpflichte Nachweiserbringung von der StGKK eingefordert werden?
  4. Wenn die GKK die Kosten der Nachweise übernimmt, wo sind die Rechnungen der Kosten für den Nachweis der Behandlung zur Refundierung einzureichen?
 
Procedere bei Krankheit:
 
  1. Wenn eine Person vom Arzt krankgeschrieben ist, und schriftlich entschuldigt nicht zum Casemanagement-Termin kommen kann, kann dies einen Entfall des Reha-Geldes nach sich ziehen?
  2. Wenn eine Person auch 2 oder 3 Terminen nicht zur Vorladung zum Casemanagement-Termin aus Krankheitsgründen (Krankschreibung des Arzes) nachkommen kann, kann dies einen Entfall des Reha-Geldes nach sich ziehen?
  3. Wenn eine Person wegen Krankschreibung nicht zum Case-M.-Termin kommen kann, wird diese während des laufenden Krankenstandes vom Chefärztlichen Dienst der StGKK betreut, oder vom Case-Manager?
 
Procedere bei trotz ärztlicherseits verordneter Nicht-Einnahme von Psychopharmaka:
 
  1. Kann bei Nichteinnahme von Psychopharmaka trotz ärztlicher Verschreibung (aber genereller Ablehnung des Pat. zu Psychopharmakatherapie) das Reha-Geld entzogen werden?
  2. Wenn ja, bitte um Mitteilung der genauen diesbezüglichen Rechtsgrundlage
 
Verpflichtung zur Teilnahme an Selbsthilfegruppen:
 
Wenn ein vorübergehend berufsunfähiger bzw. invalider Klient dem Reha-Casemanager mitteilt, dass er an einer Selbsthilfegruppe teilnimmt oder teilgenommen hat:
  1. Kann die weitere Teilnahme an der SHG vom Reha-Casemanager gefordert bzw. "verordnet" werden?
  2. Ist der Klient von Seiten des Case-Managers weiterhin verpflichtet, an der SHG teilzunehmen und diesbezüglich schriftliche Nachweise zu erbringen?
 
Im Falle von auftretenden Problemen in der Betreuung durch den Case-Manager:
 
  1. Gibt es eine Ansprechstelle, wo sich der Klient mit seinen Sorgen bzw. der Schilderung der Problematik mit dem Case-Manager hinwenden kann?
  2. Wenn ja, welche Stelle ist das?
  3. Ist ein Wechsel des zugeteilten Case-Managers möglich und vorgesehen, wenn es zu Problemen mit dem betreuenden Case-Manager kommen sollte?
  4. Wenn nicht, auf welche Art werden die auftretenden Probleme gelöst werden können, wenn kein Wechsel des Case-Managers aus organisatorischen Gründen möglich ist?
 
Ich bitte freundlich um rechtsverbindliche Beauskunftung meiner Anfrage.
 
Alle Regelungen zum Casemanagement zum Nachlesen in den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen wäre sehr interessant.
 
Sind diese auf der Seite der StGKK zu finden?
 
Im Voraus vielen Dank!
 
Mit vorzüglicher Hochachtung
Eva Pichler, Gruppengründerin
für alle Mobbingopfer
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Beantwortung StGKK No. 01 betreffend Case-Management

Zur GKK Beantwortung zu obigen Fragen & Verschwiegenheitspflicht Case-Manager 

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Anfrage StGKK No. 02 zu noch unbeantworteten Fragen aus Anfrage No. 01 u. neue offene Fragen

Zur GKK Anfrage No. 2 betreffend Zwang zu Psychopharmaka-Einnahme, Auslandsaufenthalt während Casemanagement und einiges mehr...

 

 

 

Herzlichen Dank an Herrn Christian BOB Born für die freundliche Unterstützung & Erlaubnis! www.bob-born.de

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Infos zu Rehabilitationsgeld bzw. Casemanagement

Durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (SRÄG 2012; BGBI II 013/3) wird von der Krankenkasse zukünftig das Rehabilitationsgeld jenen Personen gewährt, 

  • für die von der PVA vorübergehend eine Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit für mind. 6 Monate mit Bescheid festgestellt wurde
  • eine berufliche Rehabilitation nicht zumutbar und zweckmäßig ist
  • die am 01.01.2014 das 50. Lj.noch nicht vollendet haben   weiterlesen          Quelle: StGKK: Rehabilitationsgeld ab 01.01.2014

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diePresse: Volksanwaltschaft: Ärger mit Behörden steigt:

"Auch in der Verwaltung sind boshafte Menschen am Werk", befindet Volksanwalt Peter Fichtenbauer - so wie diese generell in der Gesellschaft zu finden seien. 

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SANKTION DER VERLETZUNG VON MITWIRKUNGSPFLICHTEN

§ 143a Abs 5 ASVG
VertretungsNetz erachtet die dem Krankenversicherungsträger neu eingeräumte Möglichkeit, die Verzögerung oder Vereitlung von im Rahmen des Case Managements vorgesehenen Abläufe oder Maßnahmen mit gänzlicher (!) oder teilweiser Ruhendstellung des Rehabilitationsgeldes auf Dauer oder auf eine bestimmte Zeit zu sanktionieren, als überschießend! weiterlesen

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Stellungnahme der Volksanwaltschaft (28/SN-26/ME)

zu Reha-Casemanagement und Sanktionierung

weiteres zur Ausbildung von Casemanagern (die offenbar nicht gesetzlich geregelt ist? - siehe auch obige Anfrage an GKK).  

Auszug:

Es ist daher unerlässlich, im Case Management psychologisch bestens geschultes Personal einzusetzen und genügend Ressourcen bereitzuhalten, damit auch im Einzelfall auf die Ausgangssituation des jeweiligen Klienten eingegangen werden kann. ff.. weiterlesen

 

Kommentare zur Stellungnahme der Volksanwaltschaft zum Case-Management:

 

 „Es werden in dieser Republik beruflich minderqualifizierten u deshalb billigeren Arbeitskraeften regelhaft immer mehr Dinge "anvertraut".

 

 

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Volksanwaltschaft verzeichnet 2013 Rekord an Beschwerden

Wien (PK) – Noch nie hat die Volksanwaltschaft (VA) so viele Beschwerden erhalten wie im Vorjahr, geht aus ihrem Tätigkeitsbericht für 2013 hervor ( III-60 d.B.).  

Soziales und Justiz: Mängel von Pflege bis Sachwalterschaft
Im Sozialbereich wurden Beschwerden vor allem wegen Mängel bei der Pflegegeldeinstufung sowie der Pensionszuerkennung geführt. ff.. weiterlesen

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HVB sieht Therapietreue von Pat. als Riesenproblem. Übersieht der HVB bzw. die Krankenkassen etwas?

"Therapietreue" der Patienten als Riesenproblem (Tiroler Tageszeitung):

Eine Studie des HVB der SV-Träger hat ergeben, dass nur 50 % der Betroffenen zu

80 % ihre Tabletten einnehmen. Sehr ähnlich ist das auch bei den Betroffenen von psychischen Erkrankungen, wo die Therapie häufig schon nach der ersten Packung abgebrochen wird.

2. Artikel dazu: der Standard

 

Anmerkung SHG:

Solange Patienten von den Krankenkassen unter Druck gesetzt werden, Psychopharmaka einnehmen zu müssen (andernfalls die Beendigung des Krankenstandes drohen kann), und man als "unwilliger" Pat. eingestuft wird, der nicht mithilft, gesund zu werden, und nur "Krankenstand schinden" will, wird sich an der "Therapietreue" bei Psychopharmaka sicherlich kaum etwas ändern.

Dass in einer Demokratie Pat. die Wahlfreiheit haben, zu WELCHER Therapie sie sich entscheiden, scheint sich offenbar nicht überall herumgesprochen zu haben.  Psychotherapie oder Gesprächstherapie ist ebenfalls Therapiemöglichkeit bei psychischen Erkrankungen - und diese Wahl ist zu respektieren. 

 

Viele Pat. lassen sich die Rezepte beim Hausarzt verschreiben, und lösen die Psychopharmaka in der Apotheke ein, bezahlen auch brav die Rezeptgebühr, um die Medika dann im WC zu versenken (da sie wissen, dass die Krankenkassen die Rezeptausstellung und -einlösung kontrollieren können).

 

Produzieren die Krankenkassen dadurch selbst diese "Therapie-Untreue", und helfen auch  indirekt mit, dass teure Medikamente im WC landen?

 

Während es nach wie vor kaum Kontingent- oder Netzwerkplätze für Psychotherapiebedürftige gibt, bzw. trotz Plus der Krankenkassen nach wie vor Psychotherapie NICHT im Kassenvertrag behinhaltet ist?

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ooe.orf.at: Psychische Erkrankungen steigen an - 2013 mehr als 20 % an Psychopharma verschrieben. Genug Grund für die AK, einmal mehr ihre Forderung nach einer Evaluierung der psychischen Belastungen in den Betrieben zu erheben. 

Anmerkung SHG: dafür, dass die AK 2011  angibt, dass 18 % aller unselbständig Erwerbstätigen von Mobbing betroffen sind, kommt die AK aber früh drauf... Bis dato jedoch keine Initiative zur Schaffung eines Anti-Mobbing-Gesetzes!!

 

 

 

Zur Umfrage an alle Versicherten zu Druckausübung zur Einnahme von Psychopharmaka bzw. Androhung von Sanktionierung (Krankenstandsabbruch) bei Ablehnung von Psychopharmaka-Einnahme.
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Süddeutsche.de: Weniger Psychopharmaka in der Altenpflege

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Psychopharmaka können sehr gut und wichtig sein! Die Entscheidung zur Psychopharmaka-Einnahme soll und darf jedoch jeder Patient für sich selbst treffen.

Vorab möchte ich sagen, dass ich KEIN Psychopharmaka-Feind bin, im Gegenteil, ich halte eine psychopharmakologische Behandlung für sehr sinnvoll und auch äußerst hilfreich. Wichtig ist mEn die gute Einstellung mit dem richtigen Medikament und die laufende psychiatrische Behandlung.  Mir selbst und auch vielen anderen hat die (zusätzliche) medikamentöse Therapie sehr viel Gutes gebracht.

 

DENNOCH gibt es Menschen, die sich dafür entscheiden, diesen medikamentösen Weg für sich selbst nicht zu wählen. Zahlreichen Schilderungen (aus dem Bekanntenkreis, aber auch aus den vielen Kontakten zu Mobbingopfern) lassen darauf schließen, dass Versicherte von Krankenkassen, Psychiatern und/oder Hausärzten unter Druck gesetzt werden, Psychopharmaka einzunehmen, weil sie ansonsten in die Gefahr laufen, ihren Krankenstand beendet zu bekommen etc.

 

Da wir mir dieser Problematik annähernd tagtäglich zu tun haben, möchten wir hier einen Raum schaffen, dass dass diese Menschen zu Wort kommen und ihre Erfahrungen schildern.

 

Michael Vogt im Interview mit Dr. H.C. Peter Lehmann über Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie.

BR alpha Zitate von Dr. Peter Lehmann

Website Dr. Peter Lehmann


Anmerkung: die GKK ist über alle Rezepte, die Sie in der Apotheke einlösen, informiert - siehe Rezeptgebührenkonto

 

Die Zwangspsychiatrisierung der Gesellschaft und deren Therapie durch die Pharmakonzerne

Pharma-Lobbyist "verplappert" sich und sagt die Wahrheit

Über die "angespannte" Lage der Pharmaindustrie in D: 

D: Minister Seehofer gibt zu: Pharmaindustrie steht über Gesetzgeber

Nicht unsere Politiker haben das sagen, sondern die Pharmaindustrie. Deswegen bezahlt die Krankenkasse die hilfreiche Therapie nicht und wir müssen um Spenden bitten. weiterlesen

Richtlinien zu Gutachtenerstellung im SV-Bereich

RZR 2013 Richtlinien für das Zusammenwirken der Versicherungsträger untereinander und mit dem Arbeitsmarktservice bei der Durchführung der medizinischen und beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit 

 

RBG 2013 Richtlinien für die Grundsätze der Erstellung von Gutachten in Angelegenheiten der beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation 

 

SozDok - Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts

 

ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (gesamt)

§ 143a ASVG Rehabilitationsgeld

§ 143b ASVG Case Management 

 

 

Gert Postelt: 2 Jahre als leitender Psychiater in Bremen - als Postbote