Rechtsmeinung eines versierten Juristen:
Da es in Ö keine Ausweispflicht gibt, dagegen aber das Recht, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen, halte ich es tatsächlich für fraglich, ob die Teilnahme an Gerichtsverhand-lungen Besuchern, die sich nicht ausweisen wollen, unter Berufung auf eine "Hausordnung" verwehrt werden kann.
Auch ist die Frage interessant, ob betreffend dieses Gesichtspunktes die Hausordnung bekämpft werden kann.
Anfragen dazu können an das Bundesministerium für Justiz gestellt werden (Kopie des Schreibens an shg-mobbing-graz@gmx.at). Vielen Dank!
Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter
Mail: wolfgang.brandstetter@justiz.gv.at
cc: medienstelle.ressort@justiz.gv.at
cc: post@bmi.gv.at
Zur Anfrage an das BM für Justiz von SHG Mobbing
Zum Originallink PDF
https://www.justiz.gv.at/web2013/file/2c9484853f60f1650140a1161c1b05e5.de.0/hausordnung-neu.pdf