Offene Anfrage 16.10.2015 Richtervereinigung Österreich

 

OFFENE ANFRAGE AN DIE RICHTERVEREINIGUNG

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
sekretariat@richtervereinigung.at, werner.zinkl@richtervereinigung.at, gerhard.reissner@richtervereinigung.at, sabine.matejka@richtervereinigung.at,
                     gernot.kanduth@richtervereinigung.at
Datum:
16.10.2015 20:20:57

 

Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
============================================
An die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter
Schmerlingplatz 11, PF 26
1011 Wien
Präsident: Mag. Werner Zinkl

E-Mail: sekretariat@richtervereinigung.at 
Web: www.richtervereinigung.at
ZVR-Zahl: 947673779

Sehr geehrtes Präsidium!
Sehr geehrter Vorstand!
 
Aus gegebenem Anlass darf ich folgende Fragen zur Ausübung des Richtertums und zu Prozessbeobachtung stellen und ersuche freundlich um Ihre geschätzte fundierte, und mit diesbezüglichem Hinweis zur Rechtsgrundlage versehene Beantwortung:
 
FRAGEN ZU PROZESSBEOBACHTUNG:

  • NACH WELCHEN KRITERIEN wird bestimmt, WANN Prozessbeobachter, die ein Gericht betreten wollen, einen Ausweis vorlegen müssen?
  • NACH WELCHER RECHTSGRUNDLAGE darf das Gericht den Ausweis kopieren (dies wurde den Prozessbeobachtern beim Vorreichen des Ausweises nicht gesagt)?
  • WARUM UND AUFGRUND WELCHER RECHTSGRUNDLAGE DARF EIN RICHTER die Anzahl der Prozessbeobachter limitieren? Im Anlassfall waren mind. 25 Prozessbeobachter vor Ort, jedoch durften nur 10 eingelassen werden (die einzige Sesselreihe wurde mit (offenbar) Rechtspraktikanten völlig besetzt, die Prozessbeobachter, die auch mitschreiben wollten, mussten ganz hinten gedrängt an der Wand stehen - insbesondere auch der 77-jährige Vater des Angeklagten).
  • KANN MAN FÜR EINE VERHANDLUNG IM VORAUS - wegen zu erwartender erhöhter Anzahl von Prozessbeobachterin - BEANTRAGEN, dass bei der Raumgröße des Verhandlungssaals dabei Rücksicht genommen wird? (Oder kann jeder Richter, wenn viele Prozessbeobachter erwartet werden, einfach den kleinsten Saal aussuchen, diesen mit Rechtspraktikanten und anderen Personen befüllen, und danach sagen, es wäre "kein Platz" für Prozessbeobachter?)
  • HAT DER RICHTER AUF DIE FRAGE VON PROZESSBEOBACHTERN NACH DEM NAMEN EIN RECHT AUF BEANTWORTUNG?
  • HAT EIN RICHTER AUF DIE FRAGE NACH PROZESSBEOBACHTERN DAS RECHT, DIESEN ZU VERSCHWEIGEN?  
  • BITTE UM ALLGEMEINE RECHTSGRUNDLAGE ZU PROZESSBEOBACHTUNG
 
FRAGEN ZU VERHANDLUNGSABLÄUFEN:
  • Darf ein Richter in der 1. Instanz - Verhandlung vom Beklagten vorgelegte Beweismittel ignorieren?
  • Darf ein Richter in der 1. Instanz - Verhandlung UNPROTOKOLLIERT lassen, dass der Kläger versucht hat, Beweismittel einzubringen?
 
FRAGEN ZUR BEKANNTGABE DER IDENTITÄT DES RICHTERS
  • Hat der Richter die Verpflichtung, sich in der Verhandlung namentlich vorzustellen?
  • Wenn ja, welche Rechtsmittel kann man ergreifen, wenn der Richter dies unterlässt.
  • Wenn nein, warum ist es in der österr. Gesetzgebung nicht verankert, dass ein Richter sich zu Verhandlungsbeginn namentlich vorstellen.
 
FRAGEN ZU FRISTEN BETREFFEND INKENNTNISSETZUNG DES BEKLAGTEN BEREFFEND ANKLAGESCHRIFT (Klage)
  • WANN HAT DEM BEKLAGTEN DIE ANKLAGESCHRIFT ZUGESTELLT ZU WERDEN?

  • WELCHE FRISTEN GIBT ES DAZU IM STRAF- und ZIVILRECHT?

  • IST ES GESETZWIDRIG, WENN EINEM ANGEKLAGTEN DIE ZUSTELLUNG DER KLAGESCHRIFT ERST 1,5 STUNDEN VOR DER - DIE ANKLAGESCHRIFT BETREFFENDEN VERHANLDUNG - ZUR KENNTNIS GELANGT?

  • WENN JA, WELCHES RECHTSMITTEL WÄRE DANN ZU ERGREIFEN?

  • WELCHE STELLEN KÖNNEN BETREFFEND DIESER GESETZWIDRIGKEIT WEITERHIN INFORMIERT WERDEN?

  • IST DER RICHTER ZU BELANGEN,  WENN ER IN DER VERHANDLUNG KENNTNIS ÜBER DIESEN UMSTAND ERLANGT UND TROTZDEM DIE VERHANDLUNG FORTFÜHRT? ODER

  • IST DAS GERICHT ZU BELANGEN,  DASS DIE ANKLAGESCHRIFT ZUGESTELLT HAT BZW DIE VERSPÄTETE ZUSTELLUNG MÖGLICHERWEISE BEWUSST INITIIERT HAT?

  • KANN EINE VERHANDLUNG ALS NICHTIG ERKLÄRT WERDEN, wenn die Anklageschrift erst 1,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn dem Beklagten zugestellt wurde?
 
Mit der Bitte um möglichst umgehende Beantwortung der gestellten Fragen zeichne ich
 
mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung
Eva Pichler, 
für Demokratie & Rechtsstaatlichkeit (dankenswerter Weise die GLEICHEN Ziele wie die Richtervereinigung!)
 
PS: Ich darf darüber informieren, dass Ihre geschätzte Anfragebeantwortung auf dem Register veröffentlicht wird, damit  jeder Bürger über diese nicht nur  äußerst wichtigen, sondern auch den Rechtsstaat begründenden Fragen Kenntnis erhält.
 
 
BEI  INTERESSE - zum Anlassfall: 
Zusammenstellung aller Infos ÜBER und VON Harvey samt Wikipedia Links und seinen Websiten hier:
http://mobbing-konkret.jimdo.com/harvey-friedman/
FRIEDMAN- GEJAGT WIE IM MITTELALTER
http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/friedman/
OFFENER BRIEF AN ALLE OPPOSITIONSPARTEIEN 03 2015 von SHG Mobbing Graz  
http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/friedman/brief-alle-opp-parteien/
ZENSUR VON BEITRÄGEN AUF GOOGLE (wo ich nachher draufgekommen bin, dass Google die Links von Bernhard Lascy www.saubere-haende.org zensiert)
http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/friedman/zensur/
FB Solidaritätsgruppe FREIHEIT FÜR HARYEY FRIEDMAN 
https://www.facebook.com/groups/631026870359069/?fref=ts 
_______________________________________
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
facebook SHG
facebook Mobbingsyndrom
facebook Casemanagement


VERTEILER: 
Präsidium Richtervereinigung


KOPIE:
Unterstützungsnetzwerk Demokratie & Rechtsstaatlichkeit

 

Da bis zum 29.12.2015 keine Beantwortung erfolgte, Urgenzschreiben per 29.1.2015:

 

Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
============================================
An die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter
Schmerlingplatz 11, PF 26
1011 Wien
Präsident: Mag. Werner Zinkl

E-Mail: sekretariat@richtervereinigung.at 
Web: www.richtervereinigung.at
ZVR-Zahl: 947673779

Sehr geehrtes Präsidium!
Sehr geehrter Vorstand!
 
Bis dato ist bedauerlicherweise keine Beanwortung unserer Anfrage erfolgt, daher ersuche ich höflichst und freundlich um Ihre geschätzte Information zu den bereits am 26.10.2015 übermittelten Fragen:
+ Inhalt wie oben
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"Beantwortung" Richtervereinigung 12.01.2016

AW: URGENZ: OFFENE ANFRAGE AN DIE RICHTERVEREINIGUNG VOM 26.10.2015

Von:
Richtervereinigung <sekretariat@richtervereinigung.at>
An:
"'SHG Mobbing Graz'" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
Datum:
12.01.2016 13:34:09

Sehr geehrte Frau Pichler, 

die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter ist eine privatrechtlich organisierte Vereinigung, deren Ziel unter anderem die Hebung und Förderung der richterlichen Unabhängigkeit ist. 

Wir geben weder zu laufenden Verfahren eine Stellungnahme ab, noch sehen wir es als unsere Aufgabe, juristische Sachverhalte zu beurteilen bzw. zu kommentieren. 

Mit dem Ersuchen um Verständnis verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen 

Ute Beneke 

cid:6D927383-F0B7-4168-897F-48C1A6E530C4@raunigg.lan

Schmerlingplatz 11, Postfach 26, A-1011 Wien

T +43 1 52152 30 36 44, F +43 1 52152 30 36 43

ute.beneke@richtervereinigung.at

www.richtervereinigung.at

 

ZVR-Zahl: 947673779

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NEUERLICHE ANFRAGE AN DIE RICHTERVEREINIGUNG

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
sekretariat@richtervereinigung.at, werner.zinkl@richtervereinigung.at, gerhard.reissner@richtervereinigung.at, sabine.matejka@richtervereinigung.at, gernot.kanduth@richtervereinigung.at
Datum:
12.01.2016 14:30:31
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrte Richtervereinigung! Sehr geehrtes Präsidium!
Sehr geehrte Frau Beneke!
 
Auf Ihrer Website findet sich "über uns" Folgendes:
 
Ihr Zweck ist die Hebung und Förderung der Rechtspflege und der Rechtsstaatlichkeit Österreichs, Wahrung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit.
 
Daher war ich der Meinung, dass Anfragen, die die Rechtsstaatlichkeit Österreichs und die Förderung der Rechtspflege natürlich beinhaltet, dass auch Bürgeranfragen diesbezüglich beantwortet werden.
Es ist sehr bedauerlich, dass dies seitens der Richtervereinigung verwehrt wird, wo diese doch die erste Anlaufstelle für diese Fragen sein sollte.
 
Daher ergeht die Anfrage, welche Stelle in Österreich für die Beantwortung der seit 26.10.2015 (!) offenen Fragen zuständig ist.
 
Im Voraus vielen Dank für Ihre Beantwortung,
 
mit hochachtungsvollen Grüßen,
Eva Pichler
für alle psychischen Gewaltopfer/Justizopfer
 
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Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

Urgenz: NEUERLICHE ANFRAGE AN DIE RICHTERVEREINIGUNG

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
sekretariat@richtervereinigung.at, werner.zinkl@richtervereinigung.at, gerhard.reissner@richtervereinigung.at, sabine.matejka@richtervereinigung.at, gernot.kanduth@richtervereinigung.at
CC:
"BMJ III1" <III1_bk@bmj.gv.at>, "BMJ Karin Tröger" <karin.troeger@bmj.gv.at>, "BMJ Medienstelle" <medienstelle.ressort@justiz.gv.at>, "BMJ Post" <post@bmj.gv.at>, "BMJ Wolfgang Brandstetter" <wolfgang.brandstetter@justiz.gv.at>
Datum:
03.03.2016 23:46:59
 
 
Selbsthilfegruppe & Wissensportal zu Mobbing & psychosozialem Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrte Richtervereinigung! Sehr geehrtes Präsidium!
 
Nach wie vor wurden unsere Schreiben nach wie vor nicht beantwortet.
 
Daher ergeht die Anfrage, welche Stelle in Österreich für die Beantwortung der seit 26.10.2015 (!) offenen Fragen zuständig ist.
 
Danke für Ihre geschätzte Antwort,
 
mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler
für alle psychischen Gewaltopfer
 
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Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at 

Falls sich Juristen oder Anwälte unter den Lesern befinden, freuen wir uns über Ihre juristischen Inputs zu oben gestellten Fragen!  Danke schön!

Kommentare: 2
  • #2

    Dietlinde Klar (Dienstag, 20 Oktober 2015 15:16)

    So wie Ihr erzogen wurdet, so habt Ihr euch verhalten.
    Verlogen, feige, angepasst, unterwürfig, den Talar-Autoritäten gehorchend.
    Und jetzt bettelt Ihr bei den gleichen Talar-Kriminellen um Hilfe.
    Um mit Krankl zu antworten "oiso i find des suuupa".

  • #1

    ina (Sonntag, 18 Oktober 2015 09:07)

    Frage 6 ?? ist nicht nach dem namen das Recht diesen zu verschweigen ... gemeint?

 

 

Exklusiv-Interview Harvey Friedman -
Weihnachten 2015
Veröffentlicht am 14.12.2015 von Roban 2.0

Wir stehen vor einer neuen Welt

Nachdem Harvey Friedman am vergangenen Freitag, den 11. 12. 2015 kurzfristig ein paar Stunden in Freiheit sein durfte, nutzte er die Gelegenheit, eine Weihnachtsbotschaft verbunden mit seinem Dank und berührenden Worten für seine Unterstützer, Freunde und Helfer. Er wünscht allen auf diesem Wege, besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.