Ist die Hausordnung BG Ost 30.10.14 verfassungswidrig?


Rechtsmeinung eines versierten Juristen:


Da es in Ö keine Ausweispflicht gibt, dagegen aber das Recht, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen, halte ich es tatsächlich für fraglich, ob die Teilnahme an Gerichtsverhand-lungen Besuchern, die sich nicht ausweisen wollen, unter Berufung auf eine "Hausordnung" verwehrt werden kann.


Auch ist die Frage interessant, ob betreffend dieses Gesichtspunktes die Hausordnung bekämpft werden kann.

Anfragen dazu können an das Bundesministerium für Justiz gestellt werden (Kopie des Schreibens an shg-mobbing-graz@gmx.at).  Vielen Dank!

 

Bundesministerium für Justiz

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter

Mail: wolfgang.brandstetter@justiz.gv.at

cc: medienstelle.ressort@justiz.gv.at

cc: post@bmi.gv.at

 

Zur Anfrage an das BM für Justiz von SHG Mobbing


Besagte "Hausordnung" des BG Ost vom 30.10.2014

Download
Hausordnung für das Gerichtsgebäude Radetzkystraße 27, 8010 Graz - frei zum Download
BG Graz Ost Hausordnung vom 30.10.2014.p
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