Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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An die Vereinigung
der österreichischen Richterinnen und Richter
Schmerlingplatz
11, PF 26
1011
Wien
Präsident:
Mag. Werner Zinkl
Sehr geehrtes Präsidium!
Sehr geehrter Vorstand!
Aus gegebenem Anlass darf ich folgende Fragen zur Ausübung des Richtertums und zu Prozessbeobachtung stellen und ersuche freundlich um Ihre geschätzte fundierte, und mit diesbezüglichem Hinweis
zur Rechtsgrundlage versehene Beantwortung:
FRAGEN ZU PROZESSBEOBACHTUNG:
-
NACH WELCHEN KRITERIEN wird
bestimmt, WANN Prozessbeobachter, die ein Gericht betreten wollen, einen Ausweis vorlegen müssen?
-
NACH WELCHER RECHTSGRUNDLAGE darf das Gericht den Ausweis kopieren (dies wurde den Prozessbeobachtern beim
Vorreichen des Ausweises nicht gesagt)?
-
WARUM UND AUFGRUND WELCHER RECHTSGRUNDLAGE DARF EIN RICHTER die Anzahl der Prozessbeobachter limitieren? Im
Anlassfall waren mind. 25 Prozessbeobachter vor Ort, jedoch durften nur 10 eingelassen werden (die einzige Sesselreihe wurde mit (offenbar) Rechtspraktikanten völlig besetzt, die
Prozessbeobachter, die auch mitschreiben wollten, mussten ganz hinten gedrängt an der Wand stehen - insbesondere auch der 77-jährige Vater des Angeklagten).
-
KANN MAN FÜR EINE VERHANDLUNG IM VORAUS - wegen zu erwartender erhöhter Anzahl von Prozessbeobachterin -
BEANTRAGEN, dass bei der Raumgröße des Verhandlungssaals dabei Rücksicht genommen wird? (Oder kann jeder Richter, wenn viele Prozessbeobachter erwartet werden, einfach den
kleinsten Saal aussuchen, diesen mit Rechtspraktikanten und anderen Personen befüllen, und danach sagen, es wäre "kein Platz" für Prozessbeobachter?)
-
HAT
DER RICHTER AUF DIE FRAGE VON PROZESSBEOBACHTERN NACH DEM NAMEN EIN RECHT AUF BEANTWORTUNG?
-
HAT
EIN RICHTER AUF DIE FRAGE NACH PROZESSBEOBACHTERN DAS RECHT, DIESEN ZU VERSCHWEIGEN?
-
BITTE
UM ALLGEMEINE RECHTSGRUNDLAGE ZU PROZESSBEOBACHTUNG
FRAGEN ZU
VERHANDLUNGSABLÄUFEN:
- Darf ein Richter in der 1. Instanz -
Verhandlung vom Beklagten vorgelegte Beweismittel ignorieren?
- Darf ein Richter in der 1. Instanz -
Verhandlung UNPROTOKOLLIERT lassen, dass der Kläger versucht hat, Beweismittel einzubringen?
FRAGEN ZUR BEKANNTGABE DER IDENTITÄT
DES RICHTERS
- Hat der Richter die Verpflichtung, sich in
der Verhandlung namentlich vorzustellen?
- Wenn ja, welche Rechtsmittel kann man
ergreifen, wenn der Richter dies unterlässt.
- Wenn nein, warum ist es in der österr.
Gesetzgebung nicht verankert, dass ein Richter sich zu Verhandlungsbeginn namentlich vorstellen.
FRAGEN ZU FRISTEN BETREFFEND
INKENNTNISSETZUNG DES BEKLAGTEN BEREFFEND ANKLAGESCHRIFT (Klage)
- WANN HAT DEM BEKLAGTEN DIE ANKLAGESCHRIFT
ZUGESTELLT ZU WERDEN?
- WELCHE FRISTEN GIBT ES DAZU IM STRAF- und
ZIVILRECHT?
- IST ES GESETZWIDRIG, WENN EINEM
ANGEKLAGTEN DIE ZUSTELLUNG DER KLAGESCHRIFT ERST 1,5 STUNDEN VOR DER - DIE ANKLAGESCHRIFT BETREFFENDEN VERHANLDUNG - ZUR KENNTNIS GELANGT?
- WENN JA, WELCHES RECHTSMITTEL WÄRE DANN ZU
ERGREIFEN?
- WELCHE STELLEN KÖNNEN BETREFFEND DIESER
GESETZWIDRIGKEIT WEITERHIN INFORMIERT WERDEN?
- IST DER RICHTER ZU BELANGEN, WENN ER
IN DER VERHANDLUNG KENNTNIS ÜBER DIESEN UMSTAND ERLANGT UND TROTZDEM DIE VERHANDLUNG FORTFÜHRT? ODER
- IST DAS GERICHT ZU BELANGEN, DASS
DIE ANKLAGESCHRIFT ZUGESTELLT HAT BZW DIE VERSPÄTETE ZUSTELLUNG MÖGLICHERWEISE BEWUSST INITIIERT HAT?
- KANN EINE
VERHANDLUNG ALS NICHTIG
ERKLÄRT WERDEN, wenn die Anklageschrift erst 1,5 Stunden vor Verhandlungsbeginn dem Beklagten zugestellt wurde?
Mit der Bitte um möglichst umgehende Beantwortung der gestellten Fragen zeichne ich
mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung
Eva Pichler,
für Demokratie & Rechtsstaatlichkeit (dankenswerter Weise die GLEICHEN Ziele wie die Richtervereinigung!)
PS: Ich darf darüber informieren, dass Ihre geschätzte Anfragebeantwortung auf dem Register veröffentlicht wird, damit jeder Bürger über diese nicht nur äußerst wichtigen, sondern
auch den Rechtsstaat begründenden Fragen Kenntnis erhält.
BEI INTERESSE - zum Anlassfall:
VERTEILER:
Präsidium Richtervereinigung
KOPIE:
Unterstützungsnetzwerk Demokratie & Rechtsstaatlichkeit
Da bis zum 29.12.2015 keine Beantwortung erfolgte, Urgenzschreiben per 29.1.2015:
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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An die Vereinigung der österreichischen
Richterinnen und Richter
Schmerlingplatz
11, PF
26
1011
Wien
Präsident:
Mag. Werner Zinkl
Sehr geehrtes Präsidium!
Sehr geehrter Vorstand!
Bis dato ist bedauerlicherweise keine Beanwortung unserer Anfrage erfolgt, daher ersuche ich höflichst und freundlich um Ihre geschätzte Information zu den bereits am 26.10.2015 übermittelten
Fragen:
+ Inhalt wie oben
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Exklusiv-Interview Harvey Friedman -
Weihnachten 2015
Veröffentlicht am
14.12.2015 von Roban 2.0
Wir stehen vor einer neuen Welt
Nachdem Harvey Friedman am vergangenen Freitag, den 11. 12. 2015 kurzfristig ein paar Stunden in Freiheit sein durfte, nutzte er die Gelegenheit, eine Weihnachtsbotschaft verbunden mit seinem
Dank und berührenden Worten für seine Unterstützer, Freunde und Helfer. Er wünscht allen auf diesem Wege, besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Dietlinde Klar (Dienstag, 20 Oktober 2015 15:16)
So wie Ihr erzogen wurdet, so habt Ihr euch verhalten.
Verlogen, feige, angepasst, unterwürfig, den Talar-Autoritäten gehorchend.
Und jetzt bettelt Ihr bei den gleichen Talar-Kriminellen um Hilfe.
Um mit Krankl zu antworten "oiso i find des suuupa".
ina (Sonntag, 18 Oktober 2015 09:07)
Frage 6 ?? ist nicht nach dem namen das Recht diesen zu verschweigen ... gemeint?