Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C, 8020 Graz, 0699.190 36 155
Bevollmächtigte für N.P. VSNR xxxx xxxxxx
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Sehr geehrte Frau Mag. Pucher!
Jedem Versicherten steht gesetzlich die Einsichtnahme des ärztlichen Gutachtens zu, wie Sie sicherlich als Juristin wissen.
Die Pflegegeld-Stundenliste ist Teil des ärztlichen Gutachtens, wie Ihnen als Direktorin der
Landesstelle Steiermark sicherlich bekannt sein wird - falls nicht, darf ich Sie heute freundlich über die Gesetzteslage informieren.
Daher ersuche ich nochmals um Zusendung der Pflegegeld-Stundenliste von N. P.s Begutachtung, die am 09.02.2016 von Univ. Prof. Dr. Auer-Grumbach erstellt wurde.
Ich darf für das Einlangen der Pflegegeld-Stundenliste von Frau Univ. Prof. Dr. Auer-Grumbach sowie der schriftlichen Stellungnahme des Chefärztlichen Dienstes
den 15. Juni 2016 in Vormerk halten, sollte diese Stundenliste bis dahin nicht
eingelangt sein, darf ich meine rechtsfreundliche Vertretung damit beauftragen, wobei die Kosten zu Ihren Lasten gehen und im Gerichtsverfahren auch die Gutachterärztin geladen werden
wird, um sämtliche scheinbar vorliegenden Ungereimtheiten aufzuklären - die Sie jedoch mit Zusendung dieser Stundenliste gänzlich und sehr leicht aus dem Weg räumen
könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Pichler, Bevollmächtigte für N.P.
ff
Der Verdacht auf "Sonderbehandlung" von Personen, die mit Klagsgegnern der PVA verwandt sind, steht für mich
nach wie vor im Raum. Insbesondere natürlich auch dadurch, da die PVA rechtswidriger Weise die Herausgabe der Stundenliste von Dr. Auer-Grumbach bis dato verweigert.
Es wird nicht beantwortet, warum N. P. als Anstaltsbediensteter geführt wird - laut Auskunft Telefonzentrale Wien als auch lt.
Telefongespräch mit Herrn Erwin Fuchsbichler, Leistungsabteilung ("Sonderbehandlung" des Aktes - NP war nie in der Anstalt beschäftigt)
Beilage:
Schreiben Mag. Fleischhacker 08.06.2016
Kopie:
Univ. Prof. Dr. Auer-Grumbach
Mag. Dr. Zauhar
Mag. Riegler
Leistungsabt. AL Bauer
Volksanwaltschaft
Behindertenanwalt
Verteiler
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