Da die befristete Pension ab 01.01.2014 nun der Vergangenheit angehört, ist zu erwarten, dass der Druck auf die Pensionswerber ansteigt. (Insbesondere auch für SV-Mitarbeiter, denn die PVA, GKK- und AUVA-Bedienstete werden nach 4 Monaten durchgehendem Krankenstand vom Dienstgeber Sozialversicherung zum Pensionsantrag gezwungen - siehe Pensionsantragszwang DO.A.).
Offenbar ist die Abschaffung der befristeten Pension die Lösung der Bundesregierung bzw. Sozialpartner, (auch) dem in den letzten Jahren stark gestiegenen psychiatrischen Pensionszugang Einhalt zu gebieten. Siehe auch Informationen GKK Casemanagement.
Anstatt dass man sich überlegt, WOHER die vielen psychiatrischen Pensionen kommen, WARUM es so vielen Bürger psychisch so schlecht geht, WARUM in Ö die Suizidrate so hoch ist, und nicht zuletzt: ob nicht eine Mobbingprävention - überhaupt im öffentlichen Dienst u. staatsnahen Unternehmen - mehr erreichen würde, in der Pensionszugangssenkung, fängt man am anderen Ende der Spirale an - indem man einfach die befristete Pension abschafft und Menschen möglicherweise jahrelang im Case-Management mit laufenden "Kontroll-"Terminen versorgt.
Es ist anzunehmen, dass der (existenzielle) Druck auf - insbesondere psychisch - kranke Personen/auch Mobbingopfer dadurch noch wesentlich mehr ansteigt.
Wenn Sie Fragen dazu haben, oder sich von Gutachter ungerecht behandelt fühlen, melden Sie sich bitte bei an uns und/oder an die Ombudsstelle der jeweiligen Institution.
TIPPS für die Begutachtung bei der PVA
In Kooperation mit der PVA gibt die Akademie für Arbeitsmedizin einen Fortbildungslehrgang - Untertitel:
ARBEITSMEDIZINISCHE GUTACHTEN ÜBER EINSETZBARKEIT UND WIEDEREINGLIEDERUNG
Schon im 1. Satz heißt es:
Die Frage der Finanzierbarkeit künftiger Pensionssysteme führt zu politischen Bestrebungen, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben.
ZU DEN VORTRAGENDEN DER AKADEMIE FÜR ARBEITSMEDIZIN LAUT FOLDER
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Die Stellungnahme eines eh. Pensionswerbers möchte ich hier veröffentlichen:
Von einem Juristen ist uns zum Thema Befangenheit folgende Rechtsinformation übermittelt worden:
In einem gerichtlichen Verfahren wegen Berufsunfähigkeit-/Invaliditätspension kann selbstverständlich die Befangenheit eines Sachverständigen geltend gemacht werden und der Sachverständige abgelehnt werden, wenn eine Nahebeziehung zur beklagten Partei besteht. Die Ablehnungerklärung ist gem. § 355 ZPO Abs. 2 vor "erfolgter Einreichung des Gutachtens mittels Schriftsatz, oder mündlich" anzubringen. Es ist im sozialrechtlichen Verfahren üblich, dass Klägern im Voraus bekannt zu geben ist, wer GutachterIn sein wird, nach dieser Benachrichtigung ist es zweckmäßig, die begründete Ablehnungserklärung gegenüber dem Gericht abzugeben (§ 356 ZPO).
Die gerichtlich beeideten Sachverständigen, die für das Gericht nachher tätig werden (sukzessive Kompetenz) sind üblicher Weise nicht in einer Direktbeziehung zu Sozialversicherungsträgern, man kann das aber im einzelnen Fall nicht ausschließen, weshalb dann der Ablehnungsantrag möglich erscheint.
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TEILEN SIE UNS IHRE ERFAHRUNGEN MIT!
Um der Politik aufzuzeigen, wo in der Praxis die Schwachstellen liegen und um eine
Änderung in der Gesetzgebung zu erwirken, werden ab sofort IHRE Erfahrungsberichte gesammelt.
Mail: shg-mobbing-graz@gmx.at (absolut vertrauliche Behandlung! Meldungen werden ausschließlich nach Absprache mit Ihnen ev. an zuständige Stellen weitergeleitet)
Die Berichte werden selbstverständlich vertraulich behandelt und
anonymisiert. Je mehr gesammelt werden, desto besser stehen die Chancen für eine entsprechende
Gesetzesänderung, die letztendlich Ihrem Wohle dient! Nähere Infos
Aktive Arbeitslose 03/2015: Anfrage an Sozialministerium: Systematische Verfahrensmängel bei der PVA (Invaliditätspension)
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… ich bin „ohne Worte“. Alles ist möglich im schönen Österreich.
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Es ist wirklich ekelhaft, wie
die Unmenschlichkeit zunehmend regiert, wenn es darum geht, über eine Zwangsbeschäftigung schwer erkrankter Menschen zu befinden – noch dazu bei einer Arbeitslosenrate, die es durchaus zulassen
würde, besonders Betroffene einfach in Ruhe in den Ruhestand treten zu lassen.
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Das Befangenheitsproblem ist erkennbar. Die Frage, ob dieses das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, ist wahrscheinlich noch nicht gestellt worden.
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Missstände werden unter den Teppich gekehrt und nicht aufgezeigt!
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Die Qualität der SV-GA in Österreich scheint immer schlechter zu werden, das stört offenbar niemanden... Das hat wohl mehrere Gründe. Einer davon ist, dass viele Gutachter von den Gerichten wirtschaftlich abhängig sind, ein anderer, dass es in Österreich keine Qualitätskontrolle für SV-GA gibt.
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Leider scheint dieser Staat offensichtlich sehr korrupt zu sein und würde für Geld wohl alles machen... Das ist sehr enttäuschend für mich.
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Hier kannst du - anonym deine Worte dazu
schreiben - Vielen Dank!
ZUM EINTRAG
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Ärztezeitung.de 21.06.2017
D: Sozialversicherung bietet keinen Schutz vor Abstieg mehr
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vom Verein Achterbahn 12.06.2014 Auszug:
Sie möchten ambulante Rehabilitation für Menschen mit psychischer Erkrankung - nach Wien und Linz - auf alle Landeshauptstädte ausgedehnten. Das ist zwar erfreulich, aber als alleinige Maßnahme bestimmt nicht zielführend, um wieder „fit für den Job“ zu werden, wie Sie sich das wünschen. weiterlesen
Zur Antwort von BM Hundstorfer ...
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diePresse 04/2014 BM HUNDSTORFER SPONSERT MIT SOZIALRESSORT-Geld das KULTUR-Budget (!)
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diePresse: Verteidiger sind gefordert: Mit einem
prozessrechtlichen Kunstgriff können Straverteidiger bewirken, dass Gerichte künftig auch Privatgutachten bei ihrer Beweiswürdigung berücksichtigen müssen.
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Aus dem Blog "Schräglage" von Herrn Dr. Peter Teuschel, FA für Psychiatrie & Psychotherapie, München:
In ca. 30 % der Gutachten merkt man spätestens nach dem ersten Drittel, dass man es hier mit einer Schweinerei zu tun hat. Da werden Arztbriefe, die belegen, dass der Pat. drei Monate schwer krank war, in der Klinik war, einfach ignoriert. Da taucht im "psychischen Befund" auf, dass der Proband "arrogant" ist. Da werden Simulation und Aggravation unterstellt, ohne dass das begründet wird. DA werden alle nicht direkt sichtbaren Symptome als Phantasieoder Lügen des Pat. abgetan. weiterlesen
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2008: ÄK-Dorner: PVA & SVA ignorieren Qualitätsrichtlinien - Pflegegeld- und Pensionsgutachten davon betroffen.
Rechnungshof: SV Ärztliche Gutachten - Verbesserungsbedarf
bestand vor allem bei der Festlegung der Vorgaben für die Erstellung und Abrechnung der Gutachten. Standards für die Auswahl und Einschulung der Gutachter fehlten. (TZ 9) Bei einer Landesstelle betrug das Honorar für zwei Ärzte 81 % des Gesamthonorars, das diese Landesstelle insgesamt an alle Ärzte bezahlte. Ein einzelner Arzt erstellte bis zu 18 Gutachten am Tag, ein anderer nahm 13 Begutachtungen an einem Feiertag vor.
im Spannungsfeld zwischen Recht und Medizin
Pflegefachkräfte als GutachterInnen
Mit 1. Jänner 2012 haben diplomierte Pflegefachkräfte ihre
Tätigkeit als Gutachter im Rahmen der Pflegegeldeinstufung
aufgenommen. Wie hat sich das ausgewirkt? Ein Überblick.
Jusline.at: Gebührenordnung Befunde und Gutachten Österreich
Österr. Zeitschrift für das ärztliche Gutachten - Onlineausgabe
SRÄG 2012 u. einiges mehr!
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Leserbrief zu Artikel derStandard:
REGIERUNG BEKÄMPFT ARBEITSLOSIGKEIT 50+
abracadabra
Danke für den link (Anm. SHG: diese Seite).... pfffff - dh im Klartext: wir dürfen dieses fantastische System, zu dem auch die werten Gutachter gehören, bezahlen und wenn wir dann mal was brauchen, werden wir auf's mieseste behandelt. Stoff für Revolution, rein historisch gesehen natürlich. Und erinnnert an Großbritannien. Was bringen "Alte" noch? nicht mehr viel? also keine Behandlung, schon gar keine, die was bringen würde. Und das lassen wir uns gefallen???? An alle "Jungen": man wird schneller alt, als man glaubt und wenn dann keiner mehr da ist, den's interessiert, schaut man blöd. Also: heute schon an morgen denken und auch protestieren!
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diePresse: Volksanwaltschaft: Ärger mit Behörden steigt:
"Auch in der Verwaltung sind boshafte Menschen am Werk", befindet Volksanwalt Peter Fichtenbauer - so wie diese generell in der Gesellschaft zu finden seien.
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Der Bericht des Rechnungshofs spricht Bände: Zwischen 2008 und 2012 stiegen die Kosten für Sachverständige im Ermittlungsverfahren um rund 280 Prozent – auf 19,57 Millionen Euro. Dazu kommt die in Prozessen immer wieder aufkeimende Kritik an der Arbeit der Gutachter.weiterlesen
Leserbrief dazu:
WARUM?
Na, sind ja nur Hilfsarbeiter...
Was soll man die schulen?
Rechnet sich das? (....)
Diese ASVG-Regelung ist mEn asozial und diskriminierend.
Die Grünen haben einen Antrag eingebracht, dass auch Ungelernte berufliche Rehabmaßnahmen bekommen. Wurde von der SPÖ (unserer "sozialen" Partei) abgelehnt!
NRABg. Vogl meint (im letzten Absatz
der parlament. Korresp.):
Das Grundproblem, wonach niedrig qualifizierte Arbeitslose nur schwer wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden
können, wird dadurch nicht gelöst. Zudem verwies er auf die bestehende Härtefallregelung für über 50-Jährige. (!).
Anmerkung SHG: Umschulungen bzw. berufl. Rehabmaßnahmen kommen ohnehin meines Wissens nach "nur" bis max. 45 Lj. in Betracht. Da haben Personen unter 50 überhaupt NICHTS
von der Härtefallregelung!
Verein chronisch krank, Herr Obmann Holzinger, nach Besuch im Bundesministerium 09 2017: Weitere Verschärfungen gegen (psychisch) chronisch Erkrankte bei Reha-Geld u. Pension zu befürchten
ORF 2 - REPORT: 29.07.2017 Rehageld & Co: Das System hat versagt
Neue Pensionsänderung ab 2014: Was bringt es effektiv?
https://www.mobbing-konkret.at/was-bringt-es-effektiv/ Auszug aus: DRdA - Das Recht der Arbeit
Betrachtung der Neuregelung finanziell: Soweit die IP abgeschafft wird, sollen nach den Gesetzesmaterialien Mehrkosten in der KV und in der AlV (plus 87 Mio € bis 2018) anfallen. Der Gesetzgeber erwartet auf der anderen Seite über die nächsten fünf Jahre Einsparungen im Rahmen der PV bis zu 120 Mio € im Jahre 2018 und aus dem längeren Verbleib medizinisch und beruflich rehabilitierter Personen im Arbeitsmarkt im Ausmaß zwischen 1.800 (2015) und 8.400 (2018) zunehmende Mehreinnahmen an Steuern und Beiträgen in derjährlichen Höhe von 22 Mio € jährlich im Jahre 2015, ansteigend bis 2018 auf 105 Mio €.24)
Die Gesamteinsparungen sollen 210 Mio € im Jahre 2018 erreichen. Diese Entwicklung hängt freilich vom Eintreffen der prognostizierten Mengengerüste ab, insb von der Zahl der erfolgreich von der Invaliditätsnähe in den Arbeitsmarkt zurückrehabilitierten Versicherten. Ob diese Annahmen zutreffen, hängt auch vom Antragsund Rehabilitationsverhalten der Versicherten ab, deren Willigkeit erfahrungsgemäß mit zunehmender Nähe zum Pensionsalter abnimmt.
Autor: Müller, Sen.-Präs. des VwGH i.R., Mitglied des VfGH, Hon.-Prof. Dr. Rudolf
Quelle:
http://derstandard.at/1392688338427/Oeffentliche-Stellen-warben-2013-um-201-Millionen-Euro?
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Dt. Wirtschaftsnachrichten: DIE GROSSEN VERLIERER: ÄLTERE ARBEITSLOSE HABEN KEINE CHANCE
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Quelle Salzburger Fenster, 31.10.2014
http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/pva_schickt_invaliden_rentner_reihenweise_in_die_arbeit_zurueck_art7618/
Maria Ebner (Name geändert) ist verzweifelt. Wegen Rheuma und Abnützungen an der Wirbelsäule und an einer Schulter war die Frau, die lange als Kellnerin und auch als Stubenmädchen gearbeitet
hatte, vor fünf Jahren in die vorläufige Invaliditätspension gegangen. Inzwischen leidet die 54-jährige Salzburgerin auch unter schmerzhafter Polyarthritis. Nun gilt sie aber nach Ansicht der
Pensionsversicherungsanstalt auf einmal wieder als arbeitsfähig. PVA-Ärzte haben so befunden. Maria Ebner bekommt jetzt nur noch Notstandshilfe und sie wird gezwungen, sich einen
20-Stunden-Job zu suchen. Denn schwer Kranke, die bereits jahrelang eine Invalidenrente bezogen haben, werden nun reihenweise wieder in die Arbeit geschickt. Zu verdanken haben sie dies dem
drastischen Sparkurs, den SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer seit Jahren fährt, um das Pensionsantrittsalter zu heben. Neu ist: Unter 50-Jährige haben seit Jahresbeginn kaum mehr Aussicht auf
eine Invalidenrente. Auch Härtefälle sollen sich wieder für eine Arbeit fit machen.
Obwohl Maria Ebner mit Hilfe der AK Salzburg gegen die Aufhebung ihrer Invaliditätspension geklagt hat, verlor sie kürzlich den Prozess. Fälle wie dieser sind in der AK mittlerweile an der
Tagesordnung.
Der Fall einer 54-Jährigen zeigt, wie es ist, wenn einem die Pension gestrichen wird. Man wird zum Bittsteller degradiert, sagt die Betroffene.
Wie es weitergehen soll, weiß Maria Ebner, die plötzlich wieder als arbeitsfähig gilt, im Moment nicht. „Wer stellt denn Menschen über 50 an?“, fragt sich die 54-jährige Rheumapatientin. Und: „Wie soll ein 20-Stunden-Job zum Überleben reichen?“ Zu ihrer Wut über die Verschärfungen, die Sozialminister Hundstorfer bei den Invaliditätspensionen durchgesetzt hat, kommt Angst. Ebner: „Wenn ich mich dem AMS nicht zur Verfügung stelle, verliere ich auch noch die Notstandshilfe.“ Weil die so klein ist, ist Ebner zusätzlich auf Mindestsicherung angewiesen. „Wir kleinen Leute, die hart geschuftet haben, werden drangsaliert, um das Pensionssystem zu retten“, meint Ebner, die zwei Kinder großgezogen und jahrelang ein Familienmitglied gepflegt hat, resigniert.
Fälle wie dieser beschäftigen die Berater der Arbeiterkammer Salzburg zuhauf, weil die Rechtslage immer strenger wird. Wegen Gewährung einer Invaliditätspension hat die AK Salzburg heuer bereits
1.200 persönliche Beratungen durchgeführt und beim Salzburger Arbeitsgericht 330 Klagen eingebracht. Ein Teil betrifft über 50-Jährige, denen der krankheitsbedingte Frühpensionistenstatus nach
einer ärztlichen Begutachtung nicht zuerkannt bzw. aberkannt wird. „Ältere Arbeitnehmer bekommen schwer Arbeit“, betont Gerda Klingenbrunner, Leiterin des Sozialversicherungsreferates der AK
Salzburg. Immerhin 8,5 Prozent der Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern haben keinen einzigen Beschäftigten über 55 Jahren.
Problematisch sei auch, dass es für jene, die beim Arbeitsgericht gegen die Ablehnung einer Invaliditätspension klagen, keinen Pensionsvorschuss mehr gibt. „Diese Personen müssen sich jetzt dem
AMS zur Verfügung stellen, ansonsten verlieren sie den Anspruch auf ihr Arbeitslosengeld. Das führt zu finanzieller Unsicherheit und Härten“, so Klingenbrunner.
Man begrüße grundsätzlich, dass gesundheitlich beeinträchtigte Menschen medizinisch rehabilitiert werden sollen und dafür das neue Reha-Geld beziehen, aber das gehe nicht in jedem Fall,
heißt es im AK-Sozialversicherungsreferat. Auch bei den unter 50-Jährigen, auf die die Bestimmungen der „I-Pension Neu“ seit 1.1.2014 abzielt, gebe es viele, die man einfach nicht zurück ins
Erwerbsleben schicken könne.
Die PVA erklärt dazu auf SF-Anfrage: „Eine prozentmäßige Einstufung der Arbeitsfähigkeit ist nicht vorgesehen.“ Der Sozialminister betont, dass die schärfere Gangart bereits wirkt.
Von Jänner bis Juni 2014 gab es bei den Unselbstständigen 9.493 Invaliditätspensions-Antritte, das ist ein Rückgang von 14,5 Prozent innerhalb eines Jahres. Die Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt bei befristeten Invaliditäten werde mittels Reha-Geld „noch konsequenter verfolgt“. Um über 50-Jährige und gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer wiedereinzugliedern, stünden
seit heuer 370 Millionen Euro an Eingliederungsbeihilfen zur Verfügung.
Die AK gewann kürzlich den Prozess für eine schwer an Rheuma erkrankte Salzburgerin, deren Zustand nicht mehr besserungsfähig ist und die überhaupt keine Arbeit mehr verrichten kann. „Sie hatte
plötzlich gar kein Geld mehr bekommen, weder I-Pension noch Reha-Geld“, schildert AK-Expertin Kingenbrunner, die hinzufügt: „Wenn spöttisch vom Land der Frühpensionisten gesprochen wird,
übersieht man, dass es vielen Menschen, auch psychisch, extrem schlecht geht.“
Reich sind die Invaliditätspensionisten im Übrigen nicht. Im Vorjahr betrug die durchschnittliche Pension der rund Salzburger 8.500 Bezieher 950 Euro. Laut AK sterben diese Frühpensionisten im
Schnitt zehn Jahre früher als Bezieher einer Alterspension.
Sabine Tschalyj
8.528 Invaliditätspensionisten
Mit Stand September 2014 bezogen 8.528 Personen im Bundesland Salzburg eine Invaliditätspension von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Seit Inkrafttreten der Invaliditätspension Neu am 1.1.2014 wurde 563 Personen von der PVA ein Reha-Geld aufgrund vorübergehender Invalidität zuerkannt (die beantragte Invaliditätspension wurde in diesen Fällen abgelehnt). Von Jänner bis September 2014 wurden in Salzburg insgesamt 1.266 Invaliditätspensionen abgelehnt und 717 zuerkannt.
In Österreich gab es 2013 laut PVA-Statistik 1.894.948 Pensionsbezieher (+ 16,8 % seit 2003), davon 177.561 Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen (- 41% seit 2003).
21.03.2014 19:01
PVA-Gutachter und gerichtlich beeid. SV
Zu diesem Thema haben wir uns gesondert informiert, und recherchiert - siehe:http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/pva/
Da gerichtlich beeid. SV am Arbeits- und Sozialgericht in Kooperation mit der PVA auch Vortragende im Institut für Arbeitsmedizin sind, ist der Anschein einer Befangenheit nicht vom Tisch zu weisen.
Meiner pers. Meinung nach sollten Gerichtsgutachter bzw. gerichtlich
beeidete Sachverständige kein Naheverhältnis in dieser Art zur PVA haben.