Falls in Ihrem Unternehmen Zustände vorliegen, die krank machen oder gesundheits-gefährdend sind, können Sie darüber eine Meldung an das zuständige Arbeitsinspektorat machen.
Dies bezieht sich insbesondere auch auf psychisch krankmachende Bedingungen (Mobbing, systematischer Psychoterror) - siehe AschG.
WAS IST BEI DER MELDUNG ZU BEACHTEN?
DATENSCHUTZ & ANONYMITÄT
Sie haben Fragen rund ums Thema haben, oder Hilfe bei der Formulierung der Eingabe benötigen, wenden Sie sich gerne an uns, alle Anfragen werden absolut streng vertraulich behandelt!
EINE FACHABTEILUNG FÜR PSYCHISCHE ERKRANKUNGEN GIBT ES NICHT
Unserer Information nach gibt es in den Arbeitsinspektoraten Österreichs keine eigenen Abteilungen für psychisch bedingte Erkrankungen - so wie es diese zB eigens gibt für Fachbereich technischer Arbeitsschutz oder Fachbereich Verwendungsschutz.
Uns wundert das sehr, da laut AK Steiermark 2011 die Zahl der von Mobbing betroffenen Personen mit 18 % aller unselbständig Erwerbstätigen angegeben ist. Ich glaube nicht, dass es andere arbeitsbedingte Erkrankungen in solchem Ausmaß gibt - dennoch ist keine eigene Fachabteilung auf den Websites der Arbeitsinspektorate ersichtlich. (Sollte Ihnen Gegenteiliges bekannt werden, informieren Sie uns bitte!)
8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6
zuständig
für die Stadt Graz, die politischen Bezirke Deutschlandsberg, Graz-Umgebung,
Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz.
Telefon: +43 (316) 482 040
Telefax: +43 (316) 482 040 - 99
E-Mail: post.ai11@arbeitsinspektion.gv.at
Bereitschaftsdienst für Meldungen von Arbeitsunfällen (außerhalb der Amtsstunden):
+43 (664) 251 70 11
Amtsstunden
Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr
bis 16.00 Uhr
Freitag von 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr
bis 12.00 Uhr
Es gibt für jedes Bundesland eigene Arbeitsinspektorate - siehe Standorte und Kontakte.