Öffentliche Verhandlung am 06. Mai 2019 - Wiener Neustadt
Landesgericht Wiener
Neustadt, 2700 Wiener Neustadt - Maria-Theresien-Ring 5
06.05.2019 um 08:30 Uhr
EG, Zi 56
ERNEUTE VERFOLGUNG DURCH BANKDIREKTOR?
Die betroffene 58jährige eBankangestellte reichte erneut eine Klage gegen ihren Exchef=Bankdirektor ein, welcher sie auch monatelang gestalkt hat.
Sie konnte ihn damals entlarven, er musste daher eine Diversionszahlung von € 3.000,- leisten. 4 Monate nach der Diversionszahlung wurde die Frau bei der BH Baden anonym angezeigt, weil sie ihr
Auto während der Übersiedelungsphase nicht rechtzeitig umgemeldet hatte. Nach langen und mühseligen Recherchen landet sie wieder in der ehemaligen Bank. Obwohl die Frau keinerlei Kontoverbindung
mehr bei der Bank hatte, wurde eine unerlaubte ZMR-Abfrage über ihre Wohnadresse seitens der Bank durchgeführt und der anonymen Anzeige beigelegt. Die Frau kann alles schriftlich belegen
und falsche Aussagen der Bank widerlegen. Allerdings bleibt ihr die Frage: "Welche Person genau hat in der Bank die unerlaubte ZMR-Abfrage durchgeführt bzw. diese in Auftrag gegeben? " Bis zum
heutigen Tage von der Bank, vom Obmann der Bank, von der übergeordneten Landesbank und von der Datenschutzbehörde verwehrt. Das Ermittlungsverfahren bei der Datenschutzbehörde ist nach wie vor im
Laufen. Wird der Datenschutz wird in diesem Falle für die Betroffene zum Täterschutz?
Nach einem totalen psychischen und physischen Zusammenbruch aufgrund der Stalkingattacken nach ihrer Kündigung landete die nun 58-jährige in einer
psychosomatischen Abteilung, bis heute gibt es Angstgefühle, ständige Schlafstörungen, Magen/Darmprobleme, Psychotherapien und ganz viele und ständige Aufregungen. Die Bank gibt bei Gericht an,
dass die Frau schon vorher krank war und sie muss deshalb von sämtlichen Ärzten der letzten Jahre alle Befunde und Rezepte nun bei Gericht vorlegen, um diese Aussage zu widerlegen. Der neue
Anwalt der Frau beantragt außerdem Zeugen für die nächste Verhandlung.
Insgesamt steht die Frau nun bereits das 6. x gegen ihren Ex-Chef/Bank vor Gericht.
Die Klagssumme beträgt ca. 52.000,- (Schmerzensgeld, Gehaltsentgang, Arzt- und Behandlungskosten)
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