VwGH-Entscheidung Ra 2018/12/0030 betr. Bundes-Rechnungshof unter Dr. Josef Moser vom 05.09.2018

Fotoquelle pixabay
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Es ist ersichtlich, dass zwei Sektionsleiterinnen des Bundes-RH vom Beschwerdeführer vor dem Arbeits- und Sozialgericht geklagt wurden, und beide nach einem Vergleich eine Entschädigungsleistung bezahlt haben.
Die Auskunft wurde seitens des Bundesrechnungshofes wegen personenbezogener Daten verweigert. (...) 
 
Bemerkenswert ist, dass bspw. die Fragen:
 
  • Hat es für die Bezahlung der Rechtsanwaltskosten für SChefin i.R. Dr. H in einer Privatrechtsangelegenheit eine gesetzliche Verpflichtung gegeben?

  • Falls nein, welche gesetzliche Bestimmung rechtfertigt die Ausgaben des Rechnungshofs für den Rechtsanwalt von Dr. H in einer Privatrechtsangelegenheit?

  • Welche gesetzlichen Bestimmungen haben eine Ungleichbehandlung von Mitarbeitern des Rechnungshofs derart erzwungen, dass der SChefin i.R. Dr. H trotz einer offenkundigen Dienstpflichtverletzung durch ihr Mitwirken bei einer rechtswidrigen Ermahnung mir gegenüber die Rechtsanwaltskosten zur Gänze ersetzt wurden, während mir bisher nur ein aliquoter Teil der Rechtsanwaltskosten ersetzt wurde?
 
keine personenbezogenen Daten zum Inhalt hatten.
Mehr zu Diskriminierung von Prüfern sowie Abzug vom Prüfdienst unter der Leitung von eh. RH-Präsident Moser siehe:

 

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