Wir freuen uns mit Herrn Georg N. aus Linz - herzliche Gratulation! Nach drei Jahren Rechtskampf gegen die unglaublichen Ungerechtigkeiten, die er am Dienstort erlitten hat - endlich letztinstanzlich obsiegt! Wie das OLG Linz Entlassungsgründe, die erst 15 Monate (!) danach angegeben wurden, als zulässig ansieht, wird wohl ein Mysterium bleiben - oder Rechtsbeugung?
Zum OGH Urteil RIS 9 ObA 12/16 d
Für die anhängige Schadenersatz/Schmerzensgeld-Klage wünschen wir ebenfalls besten Erfolg! Quelle: APA OTS Aussendung 21 04 2016
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160421_OTS0098/keine-entlassung-ohne-entlassungsgruende-ogh-hebt-umstrittenes-urteil-vom-olg-linz-auf (Auszug) weiterlesen
Der langjährige Finanzleiter u. Prokurist wurde von seinem
Dienst-geber sogar 2 x entlassen: im Juni und Juli 2013. Nachdem er auf Wiedereintritt geklagt hat, wurde er im Februar 2014 nochmals gekündigt, für den Fall, dass die beiden fristlosen
Entlassungen vom Gericht für unwirksam erklärt würden. Befremdlich: Die Entlassungsgründe wurden erst sukzessive bis 15
Monate nach der 1. Entlassung bekannt gegeben. Insgesamt 22 (!) Motive wurden geltend gemacht (u.a. der Kläger hätte sich eigenmächtig zweimal die Augustprämie ausbezahlt, er hätte
Firmeneigentum nicht rechtzeitig zurückgegeben, er habe in seinem Bürokasten
den Schlüssel stecken gelassen und seine Pflichten als "Aufzugswärter“ vernachlässigt). "Offenbar Mobbing auf Kosten
eines verdienten Mitarbeiters, der es gewagt hat, eine ihm zustehende Prämie zu beanspruchen“, stellt Franz Karl Juraczka, der Rechtsanwalt des Betroffenen, fest. zum
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