Aus Blog "Schräglage" Dr. Teuschel:
Was aber mag den "Kollegen" geritten haben, der im obigen Fall mal kurzerhand beim Arbeitgeber der Patientin angerufen hat?
“Der Arbeitsvertrag läuft zum 31.3.13 aus? Hmm, besteht da nicht vielleicht noch Anspruch auf Resturlaub?” Er schreibt die Pat. arbeitsfähig, und teilt ihr mit, sie soll Urlaub konsumieren. weiterlesen
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