Im Zuge unserer Arbeit fällt uns immer wieder auf, dass (Mobbing)Opfer seitens des Staates bzw. der ausführenden Organe sehr wenig Schutz (oder gar keinen?) genießen. Das fängt bei der
Nicht-Installierung eines Anti-Mobbing-Gesetzes an, der Staat "erlaubt" quasi
psychische Gewaltausübung in Systemen - andernfalls würde er handeln, und dies strafbar stellen.
Es geht weiter - durch die aktuelle UN-Rechtslage, dass Mobbingopfer bei AK und ÖBG kaum Unterstützung finden, denn gerade
subtiles Mobbing ist nicht beweisbar (Nichtkommunikation, Rufmord, Infos zurückhalten,
Ausspielen und Intrigieren), somit vor Gericht annähernd chancenlos. Anzumerken ist, dass AK und ÖGB seit 2007 NICHT INITIATIV wurden, ein Anti-Mobbing-Gesetz im Parlament einzubringen.
Es geht weiter bei Nicht-zur-Verfügung-Stellung einer ambulanten Psychotherapie auf Krankenkassenkosten, denn für Mobbingopfer, die Existenz/Job verloren haben, und oft schwer
depressiv oder traumatisiert sind, und auch massive finanzielle Einbußen hinnehmen mussten (oder bereits an der Armutsgrenze leben), ist eine Psychotherapie nicht finanzierbar.
"Ignorieren Sie halt die anderen und machens einfach Ihre Arbeit"
"Sie dürfen sich halt nicht alles gefallen lassen" oder der absolut Renner:
"Beziehen Sie sonst auch Dinge auf sich?"
zeigen, dass auch im ärztlichen Bereich die psychische systematisierte Gewaltausübung in Firmen nicht ernst genommen, geschweige denn als KrankheitsURSACHE wahrgenommen wird.
Welche schweren Folgen diese ärztliche Nichtwahrnehmung der akuten Situation hat (Retraumatisierung), zeigt der Artikel von Dr. Argeo Bämayr:
Deutschlands kranke Seele: Auch in D mehr als jeder 4. wegen psychischer Erkrankung in Rente - mehr Druck
in Schule, Ausbildung und Arbeit. Ebenfalls bis zu 9-mon. Wartezeit auf einen Therapieplatz.
In Auseinandersetzung mit dem Thema Opferschutz fällt auf, dass dieser anscheinend auch in anderen Bereichen nicht optimal -wenn man es so umschreiben möchte - gewährleistet ist.
Aus diesem Grund setzen wir hier ein solidarisches Zeichen für ALLE OPFER im Staate Österreich, und möchten über die generelle Grundproblematik informieren, um auch in diesem Bereich
Sensibilität und Wahrnehmung zu vergrößern, und auch über (rechtliche) Misstände informieren.
Polizeibeamte wollen manchmal keine Anzeige entgegennehmen wollen. In einem derartigen Fall kann man erst
die Dienstnummer verlangen, danach die Telefonnummer des Beschwerdeoffiziers und diesen kontaktieren. Damit wird dokumentiert, dass ein Polizist eine Anzeige nicht entgegennehmen will.
Beharrlichkeit führt zum Ziel.
11.05.2014 Ärztin legt Einspruch gegen Berufsverbot ein - beim Gericht abgeblitzt
Von 2008 an gab es an der Adresse der Ordination 17 Rettungseinsätze. Das hatte im Vorjahr
die Patientenanwaltschaft dokumentiert. Hinzu kommt die Uneinsichtigkeit der
Ärztin: Trotz sanitätsbehördlicher Verfahren, partieller Berufsverbote und Ordinations-Sperren vor 2013 habe sie keine Änderung "ihrer grundsätzlichen Haltung gegenüber den ärztlichen
Berufspflichten erkennen lassen". weiterlesen
Die Praktiken der verdächtigen Ärztin waren seit den 70er Jahren bekannt.
Immer wieder wurde die die Praxis geschlossen und wieder aufgesperrt.
Anfrage ans Parlament:
Warum wurde seit den 70er Jahren nichts unternommen, obwohl bekannt war, dass es immer wieder zu folgenschweren Vorfällen in der Praxis der Ärztin gekommen ist?
Seit 1976 gab es Widerstand gegen die Ärztin, mehrere Meldungen an die Ärztekammer sowie Strafanzeigen, die letzte davon im Jahr 2007 und eine
Information an die Ärztekammer. Wie kann es sein, dass die ÄK erst im Jahr 2013 ein Berufsverbot erteilte und nicht schon viele Jahre zuvor?
Auszug: Gerald Bachinger, österreichischer Sprecher aller Patientenanwälte, kommentiert die aktuellen Verhältnisse in Ö: "Jeder
Würschtlstand wird in Ö besser kontrolliert als die Arztordinationen."
Gesundheitsminister Alois Stöger diskutiert mit der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz über die Baustellen der Volksgesundheit
lesen
Wien ist (wirklich) anders! derStandard: ÄK und Pat.anwaltschaft: Organversagen?
Eine Wiener Ärztin führt massenweise Schwangerschaftsabbrüche in der Ordination durch (Narkotisierung durch Ärztin, Eingriff durch Gynäkologen).
Der Eingriff wird auf med. veralterten Art und Weise, die wesentlich patientenbelastender und komplikationsreicher ist, durchgeführt.
Seit Ende 2012 ist der Ärztekammer bekannt, dass schwere Schäden bei Patientinnen verursacht wurden - was jedoch kein Grund ist, dass die Ärztin weiterhin in oben beschriebener Weise arbeiten
darf (!).
Anhand der Öffnungszeiten kann man ersehen, wie fleißig die Dame ist:
Unsere Patientinnen und Patienten stammen aus allen Teilen der Welt: China, Bulgarien, Rumänien, Jugoslawien, Türkei, Brasilien, Nigeria, Polen, Russland, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn,
Deutschland, Schweiz, Spanien, Tunesien, Philippinen, Indonesien, Thailand, Dom. Rep, Südafrika, USA und natürlich aus Österreich. .. ..
Ob sich die Patientinnen vermehrt auch dort melden, weil sie mgl.weise keine Aufenthaltsgenehmigung oder Asyl haben, sei dahingestellt.
FAKT ist, dass diese Ärztin/Ordination weiter ihre "Arbeit" machen darf, obwohl die Gefahr für Leib und Leben und die Dokumentation
der schweren Schädigungen von Frauen, die sich dort dieses Eingriffes unterzogen haben, amts- und ÄK-Wien-bekannt sind! Und natürlich auch der Patientenombudsschaft &
Patientenanwaltschaft!
Artikel derStandard:Wr. Ärztin bot
Billig-Abtreibungen an - mehrere verletzte Patientinnen
Artikel derStandard:Wiener Organversagen:
Pat. leiden unter dem Kampf der Institutionen
Kleine Zeitung:
Zuletzt aktualisiert: 11.07.2013 um 19:52 Uhr
Noch kein Verfahren bei Staatsanwaltschaft
In den vergangenen vier Jahren sollen 16 Mal schwere Kompikationen in der Ordination einer Wiener Abtreibungsärztin aufgetreten sein. Ein Verfahren zur Aberkennung der Berufsbefugnis
läuft bereits, die Staatsanwaltschaft hat aber noch keine Anzeige erhalten.
ff.. Die Patientenanwältin hatte von sieben Frauen berichtet, die massive Verletzungen erlitten hätten. Die Ärztekammer verwies darauf, dass ein Verfahren zur Aberkennung der
Berufsbefugnis bereits laufe. Ein schnelles temporäres Berufsverbot könnte die Wiener Magistratsabteilung 40 verhängen. Dafür aber fehlt es offenbar sowohl an einer Strafanzeige als auch
an der Einleitung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, wie sich Donnerstabend herausstellte.
Laut Sigrid Pilz sind in den vergangenen vier Jahren 16 Mal Frauen von der Ordination wegen Komplikationen mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht worden. Die Patientenanwältin gegenüber ORF-Radio Ö1: "Die Gebärmutter wurde durchstoßen. Die Patientinnen haben schwere Blutungen
erlitten. Manchen mussten innere Organe entnommen werden und sie sind in der Folge für ihr Leben gezeichnet."
Praxis mehrfach geschlossen
Die Ärztin ist in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder mit Affären in die Öffentlichkeit gelangt. Sie hätte viel geleistet, doch, so ein Wiener Gynäkologe gegenüber der APA:
"Fachlich ist das eine Katastrophe." Der Kammeramtsdirektor der Wiener Ärztekammer, Thomas Holzgruber, zu dem Fall: "Wir waren mehrfach gemeinsam mit der
Magistratsabteilung 40 in der Ordination. Die Praxis wurde auch mehrfach geschlossen.
derStandard: Wiener Ärztin bietet Billig-Abtreibungen an: mehrere
Patientinnen verletzt
Offener Brief an Präsident Ärztekammer Wien
Auf der Website der Ärztekammer Wien findet sich vom 11.07.2013 ein Artikel mit der
Überschrift:
Behandlungsfehler werden ernst genommen (!!)
Verfahren wegen Aberkennung der Berufsberechtigung läuft...
Antwortschreiben der ÄK Wien Vizepräsidentin Dr.in Eva Raunig
UPDATE 20.08.2013:
Im
Falle eines impfkritischen Arztes konnte sehr wohl Berufsverbot verhängt werden, dies ist einigermaßen erstaunlich.. entgegen der oben angeführten Darstellung scheint es doch möglich zu sein,
einem Arzt Berufsverbot zu verhängen...
Der VwGH hat das Berufsverbot jedoch gekippt (nicht zulässig in diesem Fall).
2. Schreiben an ÄK Wien: Hygienemängel wurden NIE dauerhaft behoben!
Antwort des Kammeramtsdirektor der Wr. ÄK 16.07.2013 (Genehmigung f. Veröff. wird noch abgewartet)
Offener Brief an Patientenanwaltschaft Wien
Antwort der Patientenanwaltschaft Wien
Offener Brief an Patientenombudsmann Bittner - bis dato unbeantwortet...
12. Juli 2013: VORLÄUFIGES BERUFSVERBOT ÜBER ÄRZTIN
VERHÄNGT
"Die Magistratsabteilung 40 hat aufgrund der Anzeige eines Krankenhauses an die Staatsanwaltschaft ein temporäres Berufsverbot verhängt", teilte die Magistratsabteilung am
Freitag mit. weiterlesen
Plötzlich kommt nach 6,5 Monaten nach Bekanntwerden der ersten schweren Verletzungsfälle das vorläufige Berufsverbot. Dass sämtliche verantwortlichen Stellen über Monate
nicht reagiert haben (und dadurch viele Frauen nachfolgend noch verletzt und geschädigt wurden) und "zufällig" jetzt, wo der Fall in den Medien dargestellt wurde, das VORLÄUFIGE
Berufsverbot verhängt wurde, hinterlässt ein mehr als schales Gefühl.
Wenn man sich diesen Verlauf vorstellt, kann man nur erahnen, wie "im Allgemeinen" mit Patienten, die durch Ärzte/-innen geschädigt wurden oder den Verdacht äußern, umgegangen wird.