Das neue OGH-Urteil ist ein Meilenstein in der Rechtssprechung,
da in diesem Urteil die Verantwortlichkeit der Führungspersonen, bei Mobbing effizient konfliktklärend zu agieren - entsprechend der gesetzlichen Fürsorgepflicht - Rechnung getragen wird.
Schreitet ein Arbeitgeber nicht „umgehend“ ein, wenn einer seiner Arbeitnehmer gemobbt wird, dann haftet er für die Folgen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) hervor. Der/die gemobbte ArbeitnehmerIn hat Anspruch auf Schadenersatz.
OGH-URTEIL RIS - Arbeitsrecht
Die Presse: Arbeitgeber haften bei Mobbing am Arbeitsplatz
wien.orf.at: der Anspruch auf Schadenersatz entstehe, wenn der Chef die Fürsorgepflicht verletzt.
Beitrag Dr.in Rotraud Perner
Psychische Gesundheit als Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Wirschaftsanwälte: Wer als Arbeitgeber nicht reagiert, verliert!
Mitarbeiterin erhält wegen Diskriminierung EUR 10.800,-
§ § § § § § § § § § § § § § § § § §
Weiteres noch in Arbeit...
Veröffentlicht von Mo.B.I.P.
2011
AUSTRITTSRECHT mit ABFERTIGUNGSANSPRUCH bei krank machendem Dauerkonflikt (OGH 25.01.2011, 8 ObA 82/10g Lexis-Nexis-News).
2011
BEI MOBBING SCHADENERSATZANSPRUCH
OGH 28.06.2011, 9 ObA 132/10t)
2011 Leipzig
Herr NR Dr. Franz Joseph Huainigg stellte eine parlamentarische Anfrage.
Thema: Die NICHT-Verankerung der Menschenwürde gemäß Grundgesetz. = Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
In Ö wurde dieses Grundrecht bis dato nicht in der Verfassungsurkunde verankert. Textvorschläge wurden zwar erarbeitet, zu einer Beschlussfassung ist es jedoch nie gekommen.
ANTWORT FAYMANN (Auszug):
Grundsätzlich sollte dieses Menschenrecht an der Spitze des Grundrechtekataloges verankert sein. Das Vorhaben fand jedoch bislang nicht den politisch erforderlichen Konsens... weiterlesen
Wikipaedia über Faymann:
Gegen ihn und seinen damaligen Kabinettsleiter Josef Ostermayer wird wegen Untreue, Amtsmissbrauchs und Verstoß gegen das Aktiengesetz ermittelt, da er die zum Infrastrukturministerium ressortierenden staatlichen Unternehmen ÖBB (Österr. Bundesbahnen) und ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen Finanzierungs AG) zum Inserieren in Boulevardmedien gezwungen haben soll. Damit ist Werner Faymann der erste Bundeskanzler der Zweiten Republik gegen den während seiner Amtszeit strafrechtlich ermittelt wird. Thematisiert wurden diese Vorwürfe auch in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Thema Korruption, allerdings ohne Ladung Faymanns.
der Bundes-Gleichbehandlungskommission - Senat II
Bundesgleichbehandlungskommission - Altersdiskriminierung
Zwangspensionierung von Frauen über 60 in Ö nicht zulässig