Festsetzung Mobbing als STRAFTAT-Bestand

Wir haben alle wahlwerbenden Parteien (Nationalratswahl 10/2017) in Österreich befragt, ob sie sich für Schaffung des STRAFTATBESTANDES MOBBING einsetzen.

Die Antworten werden hier für Sie nach Datum des Einlanges zur Einsicht veröffentlicht.

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1. Stellungnahme  Männerpartei

Re: STRAFTATBESTAND MOBBING - beharrliche Verfolgung am Arbeitsplatz & Schule

Von:
"Hannes Hausbichler" <hannes.hausbichler@maennerpartei.at>
An:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
Datum:
14.09.2017 18:11:18
Sehr geehrte Frau Pichler,
hier meine Stellungnahme: 
Ihre Vorschläge sind aus Opfersicht völlig verständlich. Die Erfahrung der Gesetzgebung der letzen Jahrzehnte lehrt uns von der Männerpartei: Gesetze sind nach zwei Gesichtspunkten zu schaffen:
1. aus der Sicht der Opfer und Betroffenen
2. aus der Sicht und Betrachtung von Menschen, welche ein neues Gesetz missbrauchen könnten,
    als Verleumder und Falschbeschuldigerinnen und -beschuldiger.
Wenn wir ausblenden, dass ein starkes Gesetz auf Seiten der Opfer auch eine starke Waffe für Falschbeschuldiger sein könnte, haben wir der Gerechtigkeit letztlich nicht gedient. Lassen Sie und daher Ihre Vorschläge aus dieser Sicht überprüfen:
Mobbing ist schwer nachzuweisen, leider, und daher könnte ebenso schnell ein falsches Urteil gegen den Angeklagten erfolgen. Unsere Erfahrung zeigt: Ein Gerichtsprozess dieser Art würde nicht von einem Richter oder Schöffensenat, sondern von einem Gutachter abhängen. Was wir an völlig abstrusen, schockierenden Gutachten beweisbar vorlegen können, würde Sie überzeugen: Einem Gutachter eine Entscheidung über solche Strafen gegen Angeklagte zu überlassen, ist viel zu gefährlich.
Daher schlagen wir vor: Setzen wir früh in der Mobbingspirale, an mit
- Prävention
- Eingreifen und konsequentes Durchgreifen
- Bestrafen bei Zuwiderhandeln
Das bedeutet: Wenn sich jemand gemobbt fühlt, braucht er zuerst eine Anlaufstelle. Die Anlaufstelle Mobbing soll in den Bezirkshauptmannschaften untergebracht sein. Sie wird dann aktiv:
- Schulung der gesamten betroffenen Einheit, ob das nun eine Schulklasse oder eine Abteilung in
  der Firma ist - ohne zu verraten, wer wegen Mobbing betroffen ist.
- Unterrichtung über die Folgen für die Opfer und die Konsequenzen für die Täter, also Androhung
  einer Strafe.
- Hilfe für die Betroffenen, wie sich sich zur Wehr setzen können, durch Beratung, und wie sie
  Mobbing nachweisen können.
Zu Zwecken des Nachweises sollen Betroffene Videos und Tonaufnahmen verwenden dürfen, jedoch ausschließlich zu diesen Zwecken.

Bei nachgewiesenem Mobbing soll die Mobbingstelle Verwaltungsstrafen verhängen dürfen, welche jedoch bei Bestreiten zu einer gerichtlichen Feststellung führen, und dort, als gesetzliche Basis, soll der Tatbestand der Körperverletzung angewandt werden. Die Klage kann die Mobbing-Anlaufstelle einbringen, natürlich bei der Staatsanwaltschaft, und für das Strafverfahren gilt strikt der Zweifelsgrundsatz auf Seiten des Angeklagten. Selbstverständlich würde dann meistens die Diversion angewandt, mit der immerhin gründlich abschreckenden Wirkung.

mit freundlichen Grüßen
Hannes Hausbichler
   
Zentrale:
+43-664-100 33 01
Persönlich:
Bundesvorsitzender
                    
www.maennerpartei.at

Die Männerpartei steht für Gleichberechtigung von Frauen und Männern, für gleiche Chancen und Möglichkeiten. Wir fordern das Recht von Kindern auf beide Elternteile und ein Umgangsrecht von beiden Elternteilen mit ihren Kindern.

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