AN DEN VORSTAND VON AMNESTY INTERNATION SCHWEIZ: Unterstützung für Herrn Harry J. Heutschi

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
webmaster@amnesty.ch & Amnesty auf Facebook & gchristen@amnesty.ch
Datum:
07.07.2015 11:41:42
OFFENES SCHREIBEN AN AMNESTY INTERNATIONAL SCHWEIZ

 
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Netzwerk der Selbsthilfegruppen Österreichs u. Int. Vernetzung D, CH, CZ
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, Steiermark, Österreich
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Sehr geehrter Vorstand von Amnesty International Schweiz!
 
Heute ist mir das Interview von Harry J. Heutschi zur Kenntnis gelangt, in dem geschätzter Herr Heutschi schildert (ab 12. min.), dass er sich wegen der Verfolgung und des Staatsterrors an Sie - Amnesty International Schweiz - gewandt hat. Bedauerlicherweise und zu meinem völligen Unverständnis haben Sie ihm nicht nur keinerlei Unterstützung angeboten, sondern seine geschilderte Situation (die mehr als ausreichend beleg- und beweisbar ist) der schweren Verfolgung und des Stalkings durch den Staat völlig negiert: "Menschenrechtsverletzungen gibt es in der Schweiz nicht." Und er müsse sich an die Gerichte wenden.

 
Ich ersuche freundlich um schriftliche Stellungnahme, welche Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen Sie für Herrn Heutschi anbieten -  ich gehe davon aus, dass Sie sich mittlerweile ein ausreichendes Bild über die seit Jahren bestehende Staatsterrorsituation von Herrn Heutschi gemacht haben - siehe dazu auch seine eigene Website:
 oder auch unsere Seite "MOLLATH u. ANDERE AUFDECKER/HEUTSCHI"

und Sie bereits die möglichen Unterstützungsmaßnahmen für Herrn Heutschi besprochen haben, um diese möglichst bald umzusetzen.
 
Auch würde ich vorschlagen, dass für Folter- und Zwangspsychiatrieopfer bzw. für Staatsterror Verfolgte auf Ihrer Homepage eine eigene Seite eingerichtet wird, um diese Opfer des Schweizer Staats sichtbar zu machen sowie für die Betroffenen aus der Schweiz extra Spendenaufrufe zu machen und die (oft um ihre Existenz gebrachten) Personen tatkräftig zu unterstützen, insbesondere auch bei Anwaltkosten und Gerichtsverfahren.
 
Ich ersuche freundlich um Ihre schriftliche Stellungnahme, in welcher Form Sie sich für Herrn Heutschi einsetzen werden, weiters bitte ich um Bekanntgabe, ob Sie für Schweizer Folter- und Zwangspsychiatrieopfer bzw. für Staatsterror Verfolgte auf Ihrer Homepage für eigene Landsleute die Verfolgung offenlegen, denn die Sichtbarmachung von systematisiertem Psychoterror und psychischer Gewalt ist das BESTE MITTEL, um einer solchen vorzubeugen oder diese beenden zu können.
 
Oder haben Sie Angst vor Staatsterror, Stalking oder Zwangspsychiatrie, wenn Sie  für die schweren Menschenrechtsverletzungen, die in der Schweiz passieren, offenlegen?
 
Des Weiteren scheint es in der Schweiz einen gesetzlich verankerten "Fürsorglichen Freiheitsentzug für systemkritische Bürger" zu geben.
Was unternimmt AI Schweiz, dass dieses unfassbare Gesetz aufgehoben wird?
 
Mit achtungsvollen und besten Grüßen,
Eva Pichler, Gründerin Selbsthilfegruppe Mobbing Graz
für alle psychischen Gewaltopfer
                                               
 Aus der Website von Amnesty International:

FOLTER IN DER MONARCHIE

 

In Marokko werden Verdächtige mit Folter zum Reden und Kritiker zum Schweigen gebracht. Wer Folter anzeigt, wird angeklagt.

mehr

 

 

 

 

 

Amnesty International hilft und unterstützt.

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Anmerkung von SHG Mobbing Graz

FOLTER IN DER SCHWEIZ

In der Schweiz werden Unschuldige mit Psychiatrie-Folter  zum Schweigen gebracht (Tötungsversuch?). Wer Folter aufzeigt, unterliegt weiteren Psychiatrisierungs-versuchen, Existenzerstörung u jahrelangem Staatsterror durch Verfolgung/Stalking.

Amnesty International negiert die Situation, tut so, als gäbe es keinen Schweizer Staatsterror, lässt Folter- und Stalkingopfer
im eigenen  Land untergehen  und lukriert zusätzlich zur
                                                                       Förderung der öffentlichen Hand noch ordentlich Spenden von
                                                                       Schweizer Bürgern.