Ungeprüfte Bezichtigung einer Täterschaft 09 2014

 

Siehe Originalregister zur Causa

Gesendet: Mittwoch, 24. September 2014 um 12:29 Uhr
Von: "SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An: "RA Rechtsanwaltskammer Steiermark Office" <office@rakstmk.at>, 
Cc: "Elke Kahr Stadträtin" <elke.kahr@stadt.graz.at>, "Mag. Dr. Zauhar Kanzlei FKFP" <office@fkfp.at>, wolff@oerak.at
Betreff: Anzeige betreffend Überprüfung standeswidriges Verhalten RA Dr. Franz Unterasinger
 
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
Ulrike Lerch, Entenplatz 9, 8020 Graz, 0650/20 30 213
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An den
Ausschuss der Stmk RAK
Salzamtsgasse 3
8010 Graz
 
Anzeige betreffend Überprüfung standeswidriges Verhalten RA Dr. Franz Unterasinger
 
Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses!
 
RA DI Dr. _____ vertreten durch RA Dr. Franz Unterasinger führt mehrere mietrechtliche Verfahren gegen die Fam. Lerch, Entenplatz 9, 8010 Graz, unter anderem auch ein  Verfahren des BG Graz West, in welchem er in rechtskräftig einen Räumungstitel erwirkt hat.
Seitens der Fam. Lerch wurde daher  im Verfahren 11 E 68/16v des BG Graz West   ein Antrag auf Aufschiebung der Räumung gestellt.
 
Aufgrund der nach dem Dafürhalten der Fam. Lerch nicht ganz lauteren Vorgangsweise von DI Dr. ___ hat sich die Fam. Lerch an die Öffentlichkeit gewandt (Fernsehen, Printmedien), was ein enormes Echo verursacht hat. Offensichtlich hat dadurch DI Dr. ____ anonyme Schreiben mit Beschimpfungen erhalten.
 
Nunmehr wurden im beigelegten Schriftsatz zwei derartigen Schreiben von Dr. Franz Unterasinger dem Gericht zur Vorlage gebracht, wobei er gleichzeitig Herrn Ernst Lerch der Urheberschaft bezichtigt, obwohl es dafür nicht den geringsten Hinweis gibt.
 
Unabhängig dass durch eine derartige Vorgangsweise der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist, erscheint die unsubstanziierte und völlig ungeprüfte Behauptung Dr.  Franz Unterasinger im Schriftsatz, auch wenn er auftragsgemäß handelt,  mit den Standesregeln der Rechtsanwälte nicht vereinbar, da sie gegen Herrn Ernst Lerch äußerst beleidigend sind.
 
Es ergeht daher die Anregung eine derartige Vorgangsweise genau zu prüfen, sowie das Verhalten Dr. Franz Unterasinger disziplinär zu behandeln.
 
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Ulrike Lerch & Eva Pichler 
 
Beweis: Beschluss Räumungsexekution vom 04.08.2014 - Seite 3 (3. und 4. Absatz)
 
Kopie ergeht an:
Staatsanwaltschaft Graz betreffend § 107a Lerch vs. Benda
Dr. Peter Resetarits, Schauplatz Gericht
Wohnungssstadträtin Elke Kahr
Mag. Dr. Zauhar
Dr. Wolff ÖRAK
Richter Mag. Hannes Samitz 6U 23/13t-1
Richterin Mag. Eva Beer-Fenz  11E 68/14v-38
BM f Justiz
 
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Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
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Beantwortung RAK Steiermark 10 2014