§ 135 Strafprozessordnung

Der Staat schützt seine Bürger nicht (mehr) ?

Sie haben Telefonterror Tag und Nacht? Sie möchten eine Rufdatenerhebung durchführen lassen? NEGATIV - Der Täter genießt Datenschutz (!). 


Ihre Tochter wird per Handy mit Sex-SMS und pornografischen Videos bombardiert. Sie möchten eine Rufdatenerhebung machen? NEGATIV - Der Täter genießt Datenschutz (!). 

 

Der Grund:  § 135 StPO (2)

 

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wenn zu erwarten ist, dass dadurch die Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist, gefördert werden kann und der Inhaber der technischen Einrichtung, die Ursprung oder Ziel einer Übertragung von Nachrichten war oder sein wird, der Auskunft ausdrücklich zustimmt, (..)

 

Da Anrufe Tag und Nacht kein Strafmaß von ÜBER 6 Monaten haben, und das Versenden pornografischer Videos auf Handys oder sonstige (sexuelle) Belästigungen per SMS ebenfalls nicht, haben somit Täter/-innen FREIE HAND, Telefonterror und (sex.) Belästigungen UNGEAHNDET und durch den DATENSCHUTZ GESCHÜTZT ausüben zu können!

 

Zu weiteren "Opfern falsch verstandener Humanität" siehe:

Juristische "Geheimnisse" von MinR RegR Mag. Manfred Hoza:

http://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/

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